: 60
Dessau-Roßlau, den 29.06.2008

Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen  per Post

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08 Dessau, den 19. Juni 2008 Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen  per Post ¿Das schnelle Geld gibt es nicht!¿ Gegenwärtig erreichen  wieder fragwürdige Gewinnbenachrichtigungen aus Las Vegas  unsere Bürger. Die Auszahlung des zugesagten Betrages ist an die Zahlung einer ¿Freigabegebühr¿ in Höhe von 20 Euro gekoppelt. Dies fordert eine ¿ 100%tig verzifizierte Überprüfungsbescheinigung¿ Ein Glücksfall für die Betreffenden? Nein! Solche Gewinnversprechen sind selten das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie gehören entweder in den Papierkorb oder mit dem Vermerk ¿Zurück an Absender¿ in den nächsten Briefkasten. Wer solche oder ähnliche Gewinnversprechen in seiner Post findet, sollte sich zunächst fragen, ob er an einem Preisausschreiben oder ähnlichem teilgenommen hat. Im zweiten Schritt sollte man sich vor Augen führen, dass kein Unternehmer etwas zu verschenken hat. Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die Auszahlung des Gewinns  an bestimmte Bedingungen, hier eine Freigabegebühr, geknüpft ist. Hinter solchen Gewinnversprechen stecken in aller Regel dubiose Geschäftemacher, die sich immer neue und dreistere Tricks einfallen lassen, um arglose Menschen hinters Licht zu führen und mal eben das schnelle Geld zu machen. Das versprochene Geld wird nicht ausgezahlt! Auch dann nicht, wenn die Gewinnbenachrichtigung wie eine amtliche Urkunde aufgemacht ist oder durch einen vermeintliche Amtsperson ¿beglaubigt¿ wurde und / oder wenn man die im Schreiben genannten Bedingungen erfüllt. Kann man sich vor derartigen Gewinn-Mitteilungen schützen? Eigentlich nein. Einen generellen Schutz vor Werbung mit Gewinnversprechen gibt es nicht, aber es gibt einige Tipps, woran man unseriöse Angebote erkennen kann: - Fast immer agieren diese Anbieter als Scheinfirmen mit Fantasienamen. Es fehlt oft eine postalische und damit ladungsfähige Anschrift. Häufig handelt es sich um Postfachadressen im Ausland. - Die Gewinnauszahlung ist oftmals an bestimmte Bedingungen geknüpft wie: Anruf bei einer teuren gebührenpflichtigen Telefonnummer (früher 0190, jetzt 0900) Unkostenpauschale bzw. Freigabegebühr  oder Bestellung . Oftmals ist mangelnde Seriosität auch bereits an der Aufmachung  wie z.B ¿amtliche¿ Mitteilung, Sparbücher, Fahrzeugscheine, Pseudochecks oder Gutscheine zu erkennen. Deshalb: Briefe als Werbung behandeln und am besten weg werfen! Geben Sie kein Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern! Sind Sie bereits Opfer geworden oder haben Sie weiterführende Fragen, so wenden Sie sich bei Verdacht eines Betruges oder einer sonstigen Straftat an Ihre Polizei. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

Impressum:Polizeiinspektion Dessau-RoßlauPressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau-RoßlauTel: (0340) 6000-201 Fax: (0340) 6000-300Mail: presse.pi-de@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung