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Magdeburg, den 03.07.2008

Kolb: "Schutz der Menschenwürde verbessert"

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 045/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 045/08 Magdeburg, den 4. Juli 2008 Kolb: "Schutz der Menschenwürde verbessert" Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat es als großen Erfolg bezeichnet, dass sich der Bundesrat auf Antrag aller neuen Länder für eine stärkere Bestrafung extremistischer Straftaten ausgesprochen hat. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch soll erreicht werden, dass menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Sachsen-Anhalt und Brandenburg hatten die Debatte über die Strafrechtsänderung 2007 angestoßen. ¿Immer wieder werden zum Beispiel Ausländer, Behinderte, Obdachlose oder Homosexuelle Opfer von Straftaten schlicht deshalb, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie bestimmte Eigenschaften oder Überzeugungen oder eine bestimmte Herkunft besitzen¿, sagte Kolb. ¿Mit der Gesetzesinitiative wird der überragenden Bedeutung, die das Grundgesetz dem Schutz der Menschenwürde einräumt, auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen.¿ Der Entwurf ist ein deutliches Zeichen des Gesetzgebers gegen menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität. Ziel der Strafrechtsänderung sei, so Kolb, Anwendungsdefizite sowohl bei der Strafzumessung als auch bereits im Bereich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit zu vermeiden. Es soll so sichergestellt werden, dass sich die jeweils Verantwortlichen in jedem Stadium des Verfahrens mit der Frage auseinander setzen, ob die Tat einen extremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat. Prävention sei im Kampf gegen Extremismus erstes Gebot, betonte Kolb. Ergänzt werden müsse das aber durch repressive Maßnahmen. ¿Ich bin froh, dass der Bundesrat hier ein deutliches Zeichen gesetzt hat.¿ Zu den Regelungen im Einzelnen: Gemäß § 46 Abs. 2 StGB hat das Gericht bei der Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Hier wird durch die Neuregelungen dafür Sorge getragen, dass strafschärfend zu werten ist, wenn für die Taten menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindlichen Beweggründe oder Ziele zumindest mitbestimmend waren. Über eine Ergänzung des § 47 StGB soll erreicht werden, dass bei Taten, die von den in § 46 StGB neu aufgenommenen Beweggründe und Zielen getragen werden, in der Regel anstatt Geldstrafen kurze Freiheitsstrafen verhängt werden. Verschärft wird zudem die Vorschrift des § 56 Abs 3 StGB. In den o. g. Fällen sollen Freiheitsstrafen in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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