Finanzminister legt Haushaltsplanung vor
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Magdeburg, den 8. Juli 2008 Finanzminister legt Haushaltsplanung vor Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012, die langfristige Projektion der Haushaltsentwicklung bis zum Jahre 2025 sowie die 2. Überarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Jahre 2008 ¿ 2025 vorgelegt und erläutert. Die Vorlage stellt den Abschluss der 1. Runde der Strategiegespräche der Landesregierung dar und wurde vom Kabinett zur Kenntnis genommen. Die Mittelfristige Finanzplanung (Mipla) und das Personalentwicklungskonzept (PEK) sollen in der Kabinettsitzung am 26. August beschlossen und zur Sitzung am 11. September in den Landtag eingebracht werden. Im Ergebnis wird die Landesregierung im Sommer 2009 den Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 beschließen und dem Landtag zur Beratung vorlegen. Minister Bullerjahn: ¿Ich habe dem Kabinett heute einen Vorschlag für die Finanz- und Personalplanung präsentiert. Dieser Vorschlag stellt den Zwischenstand dar, der nunmehr in einer umfassenden Diskussion im Lande erörtert werden kann. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das Land als ¿eine zukunftsfähige Region in der Gemeinschaft deutscher Länder¿ zu etablieren. Mit dem vorgelegten Finanzkonzept kann es gelingen, in den politischen Schwerpunkten der Regierung ¿ Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Familie ¿ neue Spielräume zu gewinnen und weiterhin starke Impulse für die Entwicklung des Landes zu setzen. Gleichzeitig verlieren wir den finanzpolitischen Dreiklang von Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen nicht aus dem Auge. Auf rd. 150 Seiten voller Berechnungen, Prognosen und Vergleichen und strategischen Szenarien werden die folgenden Kernaussagen ausführlich begründet: 1. Wir werden auch weiterhin keine neuen Schulden machen! Zum Schuldentilgung wurden bereits wesentliche Beschlüsse durch die Landesregierung gefasst. Nachdem erstmals in der Geschichte des Landes im Jahr 2007 ein Haushalt ohne Neuverschuldung abgeschlossen wurde, wird dies mit dem Doppelhaushalt 2010/ 2011 das fünfte Jahr in Folge gelingen. 2. Wir werden auch nach 2009 weiter Schulden abbauen! Die Tilgung der bestehenden Landesschulden in Höhe von ca. 20 Mrd. Euro bis 2050 ist bereits beschlossen. Mit dem vorgelegten Konzept werden wir bis 2025 4 Mrd. Euro weniger Schulden haben. 3. Wir werden weiter vorsorgen! Weiterhin hat die Landesregierung ein Bündel von Vorsorgemaßnahmen auf den Weg auf den Weg gebracht wie die Steuerschwankungsreserve zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, den Pensionsfonds und die Zukunftsstiftung. Bis 2025 werden sich die Vorsorgemaßnahmen auf 550 Mio. Euro summieren. Die Rücklagenbildung ist damit ein zentraler Baustein der Landesstrategie ¿Konsolidieren, Investieren, Vorsorgen¿. 4. Wir werden die Haushaltsprobleme gemeinsam mit den Kommunen lösen! Die Anpassung der Ausgaben für die Kommunen nach FAG erfolgt unter der Annahme steigender Steuereinnahmen der Kommunen, so dass zurückgehende Landeszuweisungen kompensiert werden können. Derzeit wird das unterproportionale Steueraufkommen der Kommunen durch Mittel des Solidarpakts II kompensiert (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen = SOEBZ). Durch den deutlichen Rückgang der SOBEZ ab 2009 ¿ jährlich um über 100 Mio. Euro ¿ erfolgt eine vollständige Abschmelzung dieser Aufbauleistung bis zum Jahr 2020. Damit verringert sich auch der den Kommunen über die Verbundquote bereitgestellte Anteil an den SOBEZ deutlich. Durch die Anpassung im 2-Jahres-Rhythmus wird durch das Land eine teilweise Kompensation bzw. Glättung des Aufkommens erreicht ¿ in jedem zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes steigt somit der aus Eigenmitteln des Landes aufgebrachte Anteil an. Die vorgeschlagene sukzessive Absenkung der kommunalen Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes auf 18 % in 2020 steht unter dem Vorbehalt einer steigenden kommunalen Steuerkraft. Sollte die unterstellte Entwicklung für die Kommunen nicht eintreten, wird das Land die geplante Rückführung der kommunalen Verbundquote überdenken. Die erforderliche Bewertung wird das Land jährlich in der Mittelfristigen Finanzplanung vornehmen. Ein großes Problem stellen die kommunalen Altschulden von mehr als 3 Mrd. Euro dar, die durch Tilgungsverpflichtungen maßgeblich zu unausgeglichenen Haushalten beitragen. Daher wird vorgeschlagen, ein Entschuldungsprogramm des Landes für die Kommunen im Umfang von 500 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2014 aufzulegen (jährliche Entschuldung 100 Mio. Euro). Der Finanzierungsbedarf beim Land würde von 2010 bis 2025 einschließlich der Finanzierungskosten insgesamt rd. 700 Mio. Euro betragen. Eine Umsetzung würde aber konkrete Gespräche und Sanierungsentscheidungen der Landkreise, Städte und Gemeinden voraussetzen. Das Finanzministerium und das Innenministerium werden dazu Vorschläge entwickeln. 5. Wir werden die Personalentwicklung an den Bundesdurchschnitt anpassen! Bisher wurde für die Landesverwaltung eine Zielgröße von 55.000 Stellen im Jahr 2011 und von 45.600 für das Jahr 2020 geplant. Diesem Stellenbestand entspricht eine Personalausstattung im öffentlichen Dienst von 20 ¿Vollzeitäquivalenten¿ je 1.000 Einwohner. Sachsen-Anhalt würde also erst im Jahr 2020 in Bezug auf die Zahl der Vollbeschäftigteneinheiten im Land den aktuellen Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer erreichen, der bei 20,3 (im Jahr 2006) liegt. Mecklenburg-Vorpommern plant für 2012 mit der Zahl 19; Bandenburg plant für 2020 mit unter 18 ¿Vollbeschäftigteneinheiten¿. Nun wird diese Zielgröße aktualisiert. Im Jahr 2020 sollen nur noch 19 Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner im Landesdienst beschäftigt werden, was einer Stellenzahl von 43.000 entspricht. Die Zielzahl für das Jahr 2011 bleibt dagegen unverändert. Mit dieser Fortschreibung trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass es auch in anderen Ländern ¿ die größtenteils keine Personalüberhänge in der Größenordnung Sachsen-Anhalts aufzuweisen haben ¿ Bemühungen gibt, die Zahl der öffentlich Bediensteten zu verringern. Vier Länder haben dies bereits erreicht. Hierbei zeichnet sich als Orientierungsgröße das genannte Verhältnis von 19 Vollzeitäquivalenten zu 1.000 Einwohner ab. Insofern hat sich der Handlungsdruck für Sachsen-Anhalt verstärkt. In der Konsequenz dieser Aktualisierung bedarf es bis 2020 eines Abbaus von weiteren 2.600 Stellen gegenüber dem PEK 2007. Korrespondierend zu dieser neuen Abbauverpflichtung wurden die Neueinstellungskorridore modifiziert. Auch hier ist erst der Zeitraum von 2012 bis 2020 betroffen. Die für die Jahre 2007 bis 2011 vereinbarten Einstellungskontingente bleiben davon unberührt. Insgesamt wurden die Neueinstellungszahlen um 2.600 reduziert. Ziel der Anpassung war es, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Altersabgänge und der bereits bestehenden Stellenabbauverpflichtung die Umsetzbarkeit auch der neuen zusätzlichen Stellenabbauverpflichtung sicherzustellen. Ausweitung der Planungsperspektive Zugleich soll ¿ dies ist das zweite wesentliche Ergebnis der Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts ¿ künftig der Zeitraum bis 2025 betrachtet werden. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche wesentlichen Elemente der Langfristplanung ¿ von der Langfristprojektion für den Haushalt bis zu den Fachplanungen der Ressorts - ein einheitlicher Zeithorizont zugrunde liegt, der eine inhaltliche Verknüpfung aller Teile ermöglicht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob die Haushaltsstruktur ab dem Jahr 2020 ohne die zusätzlichen Einnahmen aus dem Solidarpakt II und trotz stark abgesenkter EU-Mittel bis 2025 tragfähig ist. Der für das Jahr 2020 angestrebte Bestand von 19 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner soll bis zum Jahr 2025 konstant gehalten werden. Daher muss in diesen Jahren der Personalbestand in der öffentlichen Verwaltung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung angepasst werden, nach aktuellem Kenntnisstand müssen daher in diesem Zeitraum weitere 2.700 Stellen abgebaut werden. 6. Wir werden Überschüsse haben für Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Familie! Ab dem Jahr 2012 werden nach der derzeitigen Projektion erstmals Überschüsse im Landeshaushalt zu erwarten sein, die sich im gesamten Projektionszeitraum bis 2025 theoretisch auf etwa 5,8 Mrd. Euro addieren. Sie stehen bei entsprechender Realisierung grundsätzlich für die von den Ressorts angemeldeten Mehrbedarfe zur Verfügung. Aber sowohl der Höhe nach als auch in Bezug auf die Zeitdauer künftiger neuer Ausgaben gilt: dauerhafte Mehrausgaben setzen immer eine dauerhafte Mehreinnahme voraus. Außerdem sollte ein Sockelbetrag gebildeter Reserven grundsätzlich unangetastet bleiben, um unvorhergesehene Risiken zusätzlich abdecken zu können. 7. Was ist neu und wird umgesetzt? Tabelle 5.1: Mehrbedarfe aufgrund von Rechtsverpflichtungen in Mio. Euro Epl. Inhalt 2010 2011 2012 Folgejahre 05 Kinderbetreuung (lfd.) 12,0 12,0 8,0 Minderbedarf 06 Forschungsförderung 1,0 1,0 1,0 dto. 06 Nationale Akademie Leopoldina/ Demenzzentrum Magdeburg 0,7 1,0 0,9 dto. 07 Ersatzschulfinanzierung 5,4 5,9 6,4 jährlich weiter steigend 14 Wohngeld (Landesanteil) 4,0 4,0 4,0 dto. Summe im MIPLA-Zeitraum 23,1 23,9 20,3 Kinderbetreuung, laufend (Epl. 05) Hier wird der von MS mit KV vom 22.04.2008 dargestellte Mehrbedarf zwischen 8 und 12 Mio. Euro jährlich aufgenommen. Dieser ergibt sich zum einen aus der notwendigen Tarifanpassung sowie Mehrbedarf bei der Bundesförderung. Langfristig erwartet MS dagegen Minderausgaben, diese sind allerdings aufgrund der noch notwendigen Tarifanpassungen hier nicht quantifiziert worden. Forschungsförderung (Epl. 06) Der Mehrbedarf von 1 Mio. Euro jährlich ergibt sich aus der Übertragung von Mitteln aus der Exzellenzinitiative in die Forschungsförderung, die im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2008/ 2009 bisher nur für diese beiden Jahre erfolgt ist. Eine MIPLA-Nachveranschlagung ist zur Fortführung notwendig. Nationale Akademie Leopoldina / Demenzzentrum Magdeburg (Epl. 06) Es wurde ein Mehrbedarf von rd . 1 Mio. Euro jährlich berücksichtigt. Der erforderliche höhere Zuschuss an die Leopoldina beruht auf der Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, diese Einrichtung als Nationale Akademie zu führen. Entsprechend der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung beteiligt sich das Land zu 20 %. Der höhere Zuschuss ergibt sich erstmals ab 2009. Außerdem wird für das neu gegründete Deutsche Demenzzentrum, für das ein Standort in Magdeburg vorgesehen ist, eine Mehrausgabe erforderlich. Der Finanzbedarf ergibt sich aus der Verpflichtung einer Beteiligung der Sitzländer (neben Magdeburg sind 6 weitere Standorte vorgesehen). Ersatzschulfinanzierung (Epl. 07) Der Mehrbedarf bei der Ersatzschulfinanzierung in Höhe von rd. 6 Mio. Euro jährlich entsteht aufgrund der Änderung des Schulgesetzes. Das 10. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes wurde am 26.06.2008 vom Landtag beschlossen. Wohngeld (Epl. 14) Im Rahmen der Novellierung des Wohngeldgesetzes wurde eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Damit wird das Wohngeld, das zuletzt 2001 erhöht worden ist, zum 01. Januar 2009 nachhaltig aufgebessert. Für Sachsen-Anhalt wird sich der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2009 von rd. 42 Mio. Euro um rd. 8 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro erhöhen. Von dem Aufwuchs wird der Bund rund 4 Mio. Euro (50 %) erstatten, so dass der Aufwuchs an Landesmitteln 4 Mio. Euro jährlich beträgt. Dies wurde mittel- und langfristig durchgeschrieben. 8. Was ist neu und wird im Grundsatz unterstützt? Tabelle 5.2: Weitere Mehrbedarfe, die von MF positiv votiert werden in Mio. Euro Epl. Inhalt 2010
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