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Halle (Saale), den 10.07.2008

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in der Woche vom 14.07.2008 bis 18.07.2008

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Halle, den 11. Juli 2008 (AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in der Woche vom 14.07.2008 bis 18.07.2008 Mittwoch, 11.07.2008, 13:00, Saal 1.031, Strafrichter; Vorwurf: Betrug, versuchte Nötigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Tatzeit: 19.09.2004, 27./28.11.2006 Zum Sachverhalt: Dem 45-jährige Beschuldigten aus Halle wird mit einem Strafbefehl vom 18.01.2008, gegen den er über seinen Verteidiger Einspruch eingelegt hat, folgendes zur Last gelegt: Am 19.09.2004 soll er unter einem anderen Namen über die Internetbörse ebay drei Schallplatten verkauft haben, die entgegen der Zustandsbeschreibung im Angebot Mängel aufgewiesen haben sollen. Wegen des falschen Namens habe der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises auf ein Konto des Beschuldigten einen Mahnbescheid nicht zustellen können. Der Beschuldigte habe nicht auf Anfragen reagiert. Am 27.11.2006 habe er im Möbelhaus ¿IKEA¿ in Günthersdorf die Herausgabe von Möbeln verlangt. Nach Verweigerung der Herausgabe habe er Mitarbeitern des Möbelhauses gegenüber erklärt, er werde die Sache an die Presse bringen und die  Geschäftsleitung informieren. Er habe als Mitglied des Landtages entsprechende Kontakte. Die Möbel seien nicht ausgehändigt worden. Am nächsten Tag habe er erneut die Herausgabe der Möbel verlangt und sei abgewiesen worden. Ihm sei ein Hausverbot ausgesprochen worden und er sei der mehrfachen Aufforderung, das Haus zu verlassen, nicht gefolgt. Polizeibeamte hätten versucht, ihn aus dem Kaufhaus zu ziehen, worauf er sich habe fallen lassen. Er sei von den Beamten zum Ausgang getragen worden. Der Strafrichter hat zunächst nur einen Verhandlungstermin angesetzt und sechs Zeugen geladen. Betrug gemäß § 263 StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nötigung gemäß § 240 StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und für Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Werner Budtke Richter am Amtsgericht Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: (0345) 220-5321 Fax: (0345) 220-5586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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