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Magdeburg, den 20.07.2008

(VG MD) Keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Magdeburg, den 21. Juli 2008 (VG MD) Keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat keine Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Landesforstverwaltung feststellen können und deshalb mit Beschluss vom 18.07.2008 den darauf gerichteten Antrag des Hauptpersonalrates bei Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) zurückgewiesen. Das Gericht ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die Ministerin lediglich den nicht mitbestimmungsbedürftigen Beschluss der Landesregierung vom 06.09.2005 umgesetzt hat. Mit der Schaffung von zwei  auf unterschiedliche Aufgaben spezialisierten Landesbetrieben hat sie keine ¿eigene Reform¿ in Gang gesetzt. Denn schon die Landesregierung hatte angeordnet,  dass die Betriebsleitung des (alten) Landes(forst)betriebes (LFB) zum 31.12.2005 aufgelöst wird, sodass zumindest die Aufgaben in neuen Strukturen wahrgenommen werden. Eine wie vom Hauptpersonalrat geltend gemachte Zweiphasigkeit oder ¿stufigkeit (zunächst Fortführung und Umbenennung des LFB und Aufgliederung im Jahre 2006) hatte die Landesregierung nicht vorgeschrieben. Zum Hintergrund: Die Organisationsentscheidung der Landesregierung vom 06.09.2005 ist gemäß § 61 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG) nicht mitbestimmungspflichtig gewesen. Gegenstand auch dieses Beschlusses der Landesregierung war eine ¿Strukturentscheidung¿, die von dem betroffenen Ressort (MLU) bei näherer Ausgestaltung umzusetzen war. Der Streit zwischen den am Verfahren Beteiligten ¿entbrannte¿, weil der Hauptpersonalrat der Meinung war, das Handeln der Ministerin gehe über die Entscheidung der Landesregierung im Sinne einer ¿eigenen Reform¿ hinaus; diese wäre dann mitbestimmungspflichtig gewesen. Ob die Ministerin den Hauptpersonalrat hat beteiligten müssen,  sollte auf Antrag der Personalvertretung die Fachkammer für Personalvertretungsrecht beim Verwaltungsgericht Magdeburg (die Kammer ist mit einem Berufsrichter und 2 ehrenamtlichen Richtern besetzt) feststellen. Aktenzeichen: 11 A 3/08 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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