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Magdeburg, den 21.07.2008

Kultusminister Olbertz: Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/08 Magdeburg, den 22. Juli 2008 Kultusminister Olbertz: Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute im Kabinett Zustimmung zu seinem Entwurf einer Verordnung zur Schulnetzplanung für den Zeitraum 2009/10 bis 2013/14 erhalten. Mit diesem Entwurf, so der Minister, werde ein Beitrag zur Konsolidierung der Schullandschaft geleistet und das Ziel der Koalitionsvereinbarung erreicht, nach Ablauf des Schuljahres 2008/09 möglichst keine weiteren Schulen mehr zu schließen. Im Vorfeld hatte es kontroverse Debatten über die Anzahl der notwendigen Lehrerstellen gegeben, die nunmehr bis einschließlich Schuljahr 2013/2014 auf dem gegenwärtigen Niveau von ca. 14.000 fortgeschrieben werde. ¿Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer, die sich aus dem Tarifvertrag ergibt, gilt für eine fünfjährige Laufzeit der Schulentwicklungsplanung fort, so dass das Schulnetz nach den vorgeschlagenen Parametern gestaltet werden kann¿. Für die sich anschließende Zeit ab 2014/15 sei die Zielzahl des Lehrerbestandes einvernehmlich auf 13.000 festgelegt worden. ¿Das ist ein Kompromiss, dessen Voraussetzungen wir in den nächsten Jahren beobachten werden, insbesondere in Bezug auf die Zahl der Altersabgänge im Verhältnis zu den Neueinstellungen¿, so Olbertz. Gegenwärtig verhandle er mit dem Finanzminister über ein Vorziehen der geplanten Einstellungskorridore, um auch nach 2015, wenn zahlreiche Lehrer in den Ruhestand eintreten, die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können. Den Berechnungen liegt eine Schüler-Lehrer-Relation zu Grunde, die sich an den Verhältnissen in den neuen Ländern orientiert. Olbertz bezeichnete den ausgehandelten Kompromiss als Ergebnis gemeinsam wahrgenommener Verantwortung, die Lösung sei mit ¿Vernunft und Augenmaß¿ zustande gekommen. Vor allem sei sie ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Schwerpunkt Bildung in Sachsen-Anhalt. Die Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, die Schulnetze an die demografische Situation anzupassen. Die Schülerdichte in Sachsen-Anhalt (2008/09 sind es ca. 178.000) ist inzwischen nur noch halb so groß wie in vergleichbaren westdeutschen Flächenländern. Dies zeige die Grenzen des Ländervergleichs auf, so Olbertz. Deshalb werde er weiterhin nicht diejenigen westdeutschen Flächenländer als Vergleichsmaßstab heranziehen, in denen in den nächsten Jahren aus demografischen Gründen erhebliche Probleme zu erwarten seien. In Sachsen-Anhalt mit einer Fläche von etwa 20.500 Quadratkilometern gebe es zum Beispiel etwa 10 Schüler pro Quadratkilometer; Rheinland-Pfalz mit zirka 20.000 Quadratkilometern habe etwa 25 Schüler pro Quadratkilometer. Bei gleichen durchschnittlichen Schulgrößen wären die Einzugsbereiche für Schüler in Sachsen-Anhalt doppelt so groß, Schulwege entsprechend länger. Um die schulische Versorgung auch in den dünn besiedelten ländlichen Regionen zu sichern, wurden im Schulentwicklungsplan regional differenzierte Eckwerte festgelegt. Als ¿dünn besiedelt¿ gelten Regionen, die im Jahre 2020 weniger als 70 Einwohner pro Quadratkilometer haben. Die Eckwerte im Überblick: Grundschulen an Mehrfachstandorten haben eine Mindestschülerzahl von 60, Grundschulen an Einzelstandorten eine Mindestschülerzahl von 40. Wenn in Folge der Gemeindegebietsreform aus einer Grundschule am Einzelstandort eine am Mehrfachstandort wird, kann sie mit mindestens 40 Schülern fortgeführt werden. Sekundarschulen haben grundsätzlich eine Mindestschülerzahl von 240. Ausnahmemöglichkeiten an Mehrfachstandorten hängen von der Zahl der Schulen ab. Einzelstandorte benötigen eine Mindestschülerzahl von 180. In den dünn besielten Regionen können Sekundarschulen an Einzelstandorten einzügig betrieben werden, die Mindestschülerzahl kann dann 120 betragen. Ein Jahrgang muss mindestens 20 Schüler zählen, im Ausnahmefall 15 (aus systematischen Gründen wird dies in der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen geregelt). Weitere Ausnahmen sind nur möglich, wenn andernfalls unzumutbar lange Schulwege entstünden. Die Mindestjahrgangsstärke an der gymnasialen Oberstufe muss an Mehrfachstandorten 75, an Einzelstandorten 50 betragen. Um an Förderschulen für Lernbehinderte den fachlich notwendigen Unterricht zu ermöglichen, müssen mindestens 90 Schüler aufgenommen werden, in dünn besiedelten Regionen mindestens 60. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen wird sich bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts auf 60 Prozent des heutigen Standes (63.000 im Jahr 2008/09) verringern. Momentan liegt die Schulgröße für eine berufsbildende Schule bei 700 Vollzeitschülern, sie soll im neuen Planungszeitraum auf 600 reduziert werden. Ziel soll eine Profilbildung der berufsbildenden Schule nach Berufsbereichen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung sein. Olbertz machte darauf aufmerksam, dass für das Schulbauprogramm der Landesregierung aus Europamitteln strengere Maßstäbe gelten müssten, damit die Fördermittelbindung über 15 Jahre eingehalten werden könne. Das Programm sollte vor allem für langfristig bestandssichere Schulen genutzt werden. 1991/92 besuchten in Sachsen-Anhalt zirka 370.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen. 2008/09 werden es noch zirka 178.000 sein. Dann beginnt eine Phase der Kontinuität, die bis 2020/21 andauert. Die Zahl von zirka 17.000 Geburten jährlich hat sich mittlerweile stabilisiert. Zwischen 1991 und 1994 war im Osten Deutschlands die Geburtenrate drastischer als nach den beiden Weltkriegen gesunken. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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