Rechtsextremistische Geldquellen trockenlegen ? Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/08 Magdeburg, den 22. Juli 2008 Rechtsextremistische Geldquellen trockenlegen ¿ Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor Innenstaatssekretär Rüdiger Erben hat zur heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt darin, den bisherigen Rechtsrahmen so zu erweitern, dass rechtsextremistische Finanzierungsquellen umfassend aufklärt werden können. Erben: ¿Mit diesem Gesetz soll dafür Sorge getragen werden, dass die Verfassungsschutzbehörde ihre Arbeit auch künftig auf einer klaren und rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage fortsetzen kann. Verfassungsfeindliche Aktivitäten sind nicht zu tolerieren. Ihnen muss mit aller Konsequenz begegnet werden. Dazu gehört auch, Finanzströme, die den Extremisten zufließen und ihr verfassungsfeindliches Bestreben unterstützen, aufzuklären und zu unterbinden.¿ Der Vertrieb von Musik- und Szeneprodukten ist der umsatzstärkste Bereich im Rechtsextremismus. Der Umsatz beläuft sich auf jährlich mehrere Millionen Euro. Direkte finanzielle Unterstützungen von Parteien oder Personenzusammenschlüssen aus diesen Einnahmen können bisher nur selten nachgewiesen werden, erhöhen aber das finanzielle Potential der rechtsextremistischen Szene erheblich. Darüber hinaus ist in vorliegendem Entwurf der neue § 73 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt, der die sogenannten sonstigen Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt. Danach haben die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Sicherheitsbedenken unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung mitzuteilen. Schließlich wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung auf die Wohnraumüberwachung zu präventiven Zwecken, soweit sie übertragbar ist (Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung), ins Verfassungsschutzgesetz übernommen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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