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Magdeburg, den 24.07.2008

Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen / Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten gehen zurück

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 192/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 192/08 Magdeburg, den 25. Juli 2008 Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen / Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten gehen zurück Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) kann die Polizei an so genannten gefährlichen Orten (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA) offene Bildaufnahmen oder ¿aufzeich­nungen anfertigen. Ziel der polizeilichen Videobeobachtung ist die Gefahrenabwehr und vorbeugende Kriminalitätsbekämp­fung, insbesondere der allgemeinen Kriminalität . Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Durch die Video­beobachtung wird die Polizei in die Lage versetzt, schneller auf Sicherheitsstörungen reagieren zu können. Sie hilft Straftaten schneller aufzuklären. Noch wichtiger ist aber ihre präventive Wirkung. Denn wer weiß, dass er beobachtet werden könnte, verhält sich anders als jemand der sich unbeobachtet fühlt. Un­sere Erfahrungen belegen, dass an videoüberwachten Orten die Straftaten zurückgehen.¿ Die polizeiliche Videobeobachtung sei aber keine isolierte Maß­nahme, sondern integraler Bestandteil eines polizeilichen Ge­samtkonzepts zur Gefahrenabwehr und Bekämpfung der Allge­meinkriminalität. Darin eingebettet seien beispielsweise eine verstärkte Streifentätigkeit sowie das Aussprechen von Betre­tungsverboten mit Zwangsgeldandrohungen, erklärte Erben. Das Ziel sei nicht, die Kriminalität nur zu verdrängen, sondern Fahndungs- und Ermitt lungsansätze für die effektive Strafver­folgung zu erlangen und damit Straftaten schnellstmöglich auf­zuklären. Erben führte weiter aus, dass die örtlichen Standpunkte unter Berücksichtigung polizeilicher und kommunaler Lageerkennt­nissen ständig auf ihre Notwendigkeit oder Neueinrichtung überprüft würden. Staatssekretär Erben: ¿Dass dieses Konzept aufgeht, beweist bei­spielsweise die Videobeobachtung im Bereich des Stadtparks Dessau-Roßlau, bis vor kurzem ein Kriminalitätsschwerpunkt der Betäubungsmittelkriminalität. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Zahl der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz dort nahezu halbiert.¿ Straftaten im Stadtpark Dessau-Roßlau und Umgebung nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 2005 2006 2007 gesamt 416 330 210 davon illegaler Handel und Schmuggel 306 187 119 davon allgemeiner Verstoß 107 140 91 Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hat im Zeitraum vom 01.10.2005 bis 31.12.2007 insgesamt fünf Maßnahmen der Bildaufnahme bzw. -aufzeichnung abge­schlossen. Halberstadt, Kühlinger Straße, ¿Ragnaröck¿ Vom 15. Juni bis zum 14. September 2007 wurden Videobeobachtungen durchge­führt, da es im Umfeld eines Geschäftes, einem Treffpunkt der rechten Szene, ver­mehrt zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen gekommen war. Das Sicher­heitsgefühl der Bevölkerung wurde dadurch erheblich beeinträchtigt. Während der Maßnahmen wurden keine Straftaten bekannt. Die Bevölkerung reagierte sehr positiv auf die Maßnahme. Mit dem Umzug des Geschäftes wurde die Maßnahme beendet. Schönebeck, Stadionstraße, EDEKA-Markt Aufgrund der Häufung von Eigentumsdelikten wurden im Zeitraum vom 10. No­vember 2005 bis zum 16. Januar 2007 Maßnahmen der Bildaufnahme und Bild­aufzeichnung durchgeführt. Nach diesem signifikanten Rückgang der angezeigten Straftaten fielen die Voraussetzungen für die Fortführung der Videobeobachtung weg. Quedlinburg, Gelände der ehemaligen Firma Vom 19. Juli bis zum 30. September 2006 wurde ein Firmengelände beobachtet. Anlass für die Videobeobachtung waren mehrere Brandstiftungen auf dem Gelände und zum Nachteil dieser Firma. Im Beobachtungszeitraum wurden keine Straftaten bekannt. Die Maßnahme führte zur Beendigung der Brandstiftungsserie. Halle, südlich des Glauchauer Platzes Im Zeitraum vom 16. Juli 2006 bis zum 07. März 2007 wurde der Bereich beobachtet. Zuvor waren eine Vielzahl von Straftaten insbesondere im Bereich der Gewaltkrimi­nalität und des Konsums und Handels von und mit Betäubungsmitteln festgestellt worden. Im Berichtszeitraum wurden 17 Straftaten erfasst. Demgegenüber waren dort im ersten Halbjahr 2006  91 Straftaten verzeichnet worden. Der überwiegende Teil der im Beobachtungszeitraum angezeigten Straftaten waren Eigentumsdelikte. Halle-Neustadt, Einkaufszentrum ¿Am Treff ¿ Über den Zeitraum vom 13. September 2005 bis zum 18. November 2007 wurden im Bereich des Einkaufszentrums ¿Am Treff¿ Maßnahmen der Videobeobachtung durch­geführt. Passanten, Kunden und Geschäftsleute waren in diesem Bereich mehrfach belästigt und bedroht worden. Zudem häuften sich Raubdelikte. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wurde verbessert, Raubdelikte wurden nahezu völlig zurückgedrängt. Derzeit werden in Sachsen-Anhalt an folgenden Plätzen bzw. Orten Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen von der Polizei angefertigt: 1.   Polizeieigene Anlagen Behörde Ort der Maßnahme Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Stadt Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg Stadt Magdeburg, Hasselbachplatz Stadt Magdeburg, Dr. Grosz-Str. 4/Neustädter Platz Stadt Magdeburg, Halberstädter Str. 122/Eiskellerplatz Stadt Schönebeck, Bahnhofstraße/Bahnhof Stadt Halberstadt, Spiegelstraße/Harmoniestraße Stadt Halberstadt, Hospitalstraße/Bleichstraße Stadt Halberstadt, Magdeburger Str.; Tankstelle ¿Total¿ Stadt Quedlinburg, Marktplatz Stadt Klötze, Bahnhofstraße Stadt Oschersleben, Bahnhofsvorplatz/Busbahnhof Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Stadt Dessau-Roßlau, Landgericht Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd Stadt Halle, Marktplatz 2.   Kommunale Anlagen mit vertraglich geregelter Nutzung durch Polizeibehörde Behörde Ort der Maßnahme Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Stadt Magdeburg, Damaschkeplatz Stadt Magdeburg, Konrad-Adenauer-Platz Stadt Magdeburg, Willy-Brandt-Platz Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Stadt Dessau-Roßlau, Kavalierstraße Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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