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Magdeburg, den 27.07.2008

Förderung des Straßenbaus ? Burgenlandkreis erhält über 600.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/08 Magdeburg, den 28. Juli 2008 Förderung des Straßenbaus ¿ Burgenlandkreis erhält über 600.000 Euro Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen in Höhe von 74.289,86 Euro für die Ausbaumaßnahme der Kreisstraße 2196 von der Landstraße 189 bis Wuschlaub, Bauabschnitt in der Ortslage Göthewitz, und in Höhe von 536.453,00 Euro für die Ausbaumaßnahme der Kreisstraße 2213, Streckenabschnitt von der B 180 bis zum Knoten mit Verbindungsstraße nach Kadischen, nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Nicht nur bei der Standortauswahl von Unternehmen ist die vorhandene Verkehrsinfrastruktur ein maßgebliches Kriterium, auch Einheimische profitieren von gut ausgebauten Verkehrswegen. Mit den nun ermöglichten Ausbaumaßnahmen der K 2213 und K 2196 wird zum einen der Wirtschaftsstandort Zeitz für potentielle Investoren weiter an Attraktivität gewinnen und zum anderen die Verkehrssituation für die Bewohner der umliegenden Gemeinden deutlich verbessert. Ohne die finanzielle Unterstützung des Landes könnten die Kommunen diese notwendigen Baumaßnahmen am Straßennetz nicht verwirklichen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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