: 197
Magdeburg, den 30.07.2008

Förderung des Straßenbaus Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08 Magdeburg, den 31. Juli 2008 Förderung des Straßenbaus Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro Das Innenministerium hat dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen ¿ in Höhe von 210.000 Euro für die Straßenausbaumaß­nahme der Kreisstraße 2055, Ortslage Wolfen/Thalheim, ¿ und in Höhe von 50.000 Euro für die Straßenausbaumaß­nahme der Kreisstraßen 2061 und 2064, Ortsverbindung Rieda bis Kreisgrenze Saalekreis, nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden die bereits in der letzten Woche zugewiesenen Mittel für die Straßenausbaumaßnahme der Kreisstraße 2069, Ortsdurchfahrt Sandersdorf, um weitere 26.911,41 Euro auf nunmehr 158.811,41 erhöht. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Obwohl der Landkreis gehalten ist, seinen Haushalt zu konsolidieren, heißt das nicht, dass notwendige Investitionen dauerhaft blockiert werden. Gute verkehrsinfrastrukturelle Rahmenbedingungen sind für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender Bedeutung. Dies zu fördern ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik und deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch künftig möglich machen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung