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Magdeburg, den 30.07.2008

Förderung des Straßenbaus Magdeburg erhält über 400.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 199/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 199/08 Magdeburg, den 31. Juli 2008 Förderung des Straßenbaus Magdeburg erhält über 400.000 Euro Das Innenministerium hat der Landeshauptstadt Magdeburg zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen ¿ in Höhe von 223.500 Euro für den vierspurigen Ausbau des Schleinufers zwischen Geißlerstraße und Kiek in de Köken ¿ und in Höhe von 190.337,98 Euro für die Straßenausbau­maßnahme des Magdeburger Rings (E49), Fahrtrichtung Süd, zwischen Ortsdurchfahrtsstein Nord und Ausfahrt Albert-Vater-Straße nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Nicht nur bei der Standortauswahl von Unternehmen ist die vorhandene Ver­kehrsinfrastruktur ein maßgebliches Kriterium, auch Einheimi­sche profitieren von gut ausgebauten Verkehrswegen. Investitionen in unsere Straßennetze sind somit für die nach­haltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender Bedeutung. Deshalb ist und bleibt die Verbes­serung der Verkehrsinfrastruktur auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Ohne diese Unterstützung könnten Kommunen, die den Eigenanteil zur Förderung von Straßenbau­maßnahmen finanziell nicht erbringen können, notwendige Bau­maßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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