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Magdeburg, den 30.07.2008

Ministerin Kuppe startet Begrüßungs-Aktion "Mein Sonnenschein"

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Magdeburg, den 31. Juli 2008 Ministerin Kuppe startet Begrüßungs-Aktion "Mein Sonnenschein" ¿Mein Sonnenschein¿ heißt die neue Begrüßungsaktion der Landesregierung für Neugeborene in Sachsen-Anhalt. Noch in der Geburtsklinik oder von den Hebammen bekommen die Muttis landesweit einen bunt gestalteten Bilderrahmen, in den sie dann sofort das erste Foto ihres neuen Sonnenscheins einfügen können. Die ersten Sonnenschein-Rahmen überreichte Familienministerin Dr. Gerlinde Kuppe am Donnerstag im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle sowie in der Universitätsfrauenklinik der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg. Bei den Tafeln handelt sich aber nur auf den ersten Blick um einen gewöhnlichen Bilderrahmen. Vielmehr bekommen die Eltern über den Rahmen wichtige Informationen rund um die Themen Impfen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ministerin Kuppe erläuterte: ¿Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind wichtig für ein gesundes Aufwachsen der Kinder. Ich sehe die Eltern hier in der unbedingten Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern. Durch eine lückenlose Wahrnehmung aller Termine können Eltern viel für den Schutz ihrer Kinder tun. Mit der neuen Aktion wollen wir diese Eigenverantwortung der Eltern stärken.¿ Mit dem bunten Bilderrahmen wurde nach Worten der Ministerin bewusst eine Form gewählt, die sowohl den Kopf, aber vor allem auch das Herz anspricht: ¿Ernste Themen müssen nicht immer schwer verpackt werden. Daher ist es keine Informationsbroschüre geworden, die im Bücherregal liegt, sondern ein Bilderrahmen, der über der Wickelkommode oder im Wohnzimmer tagtäglich mit Freude angesehen wird.¿ Auf dem bunten Bilderrahmen sind als Sonne und Marienkäfer ¿verkleidete¿ Drehscheiben angebracht. Sie weisen den Weg von der Vorsorgeuntersuchung eins bis neun sowie zu den Impfterminen eins bis sechs. Die Termine gelten für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Mit den Wählscheiben kombiniert befinden sich auf den Rahmen kleine Info-Blöcke, die Erläuterungen zu den Untersuchungs- und Impfterminen enthalten. Vervollständigt wird der Bilderrahmen mit einem Block für persönliche Notizen. Hintergrund: Im vergangenen Jahr kamen laut Statistischem Landesamt 17.387 Kinder in Sachsen-Anhalt zur Welt und damit 460 Jungen und Mädchen (oder 2,7 Prozent) mehr als im Jahr davor. Regional gab es die höchsten Steigerungen um 8,7 und 6,5 Prozent in den Landkreisen Harz und Saalekreis. Als geburtenstärkste Kliniken hatten sich das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle mit 1.446 Geburten und die Magdeburger Universitätsfrauenklinik mit 1.263 Geburten hervorgetan. Die Früherkennungsuntersuchungen im Überblick: U 1 (Unmittelbar nach der Geburt) u. a. Erhebung von Körpergewicht und Körperlänge des Neugeborenen / Überprüfung aller  lebenswichtigen Funktionen wie z. B. Atmung und Herz-Kreislaufsystem / Das Kind wird auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht. Zudem erfolgt das Neugeborenenscreening: Zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten wird eine Blutprobe zwischen der 48. bis 72. Lebensstunde entnommen. U 2 (3 bis maximal 10 Tage nach der Geburt ) u. a. erfolgt eine Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß, d. h. alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die Sinnesorgane werden untersucht / Kind wird gewogen und gemessen./ Zur Vorbeugung gegen Rachitis wird Vitamin D verordnet. U 3 (4. bis 5. Lebenswoche) u. a. werden der Ernährungszustand und das Gewicht des Kindes auf altersgerechte Entwicklung geprüft / Kontrolle der Hüftgelenke, der Augenreaktion und des Hörvermögens / Impfprogramm wird erläutert U 4 (3. bis 4. Lebensmonat) u. a. werden die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes untersucht / Geprüft werden das Bewegungsverhalten sowie das Seh- und Hörvermögen des Kindes / Fragen zu Ernährung und der Verdauung werden besprochen /  U4 ist gleichzeitig auch Impftermin für I2 und I3 U 5 (6. bis 7. Lebensmonat) u. a. Überprüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung sowie Geschicklichkeit des Kindes / Seh- und Hörvermögen wird erneut untersucht / Ernährung wird erörtert / Impfschutz wird überprüft U 6 (9. bis 14. Lebensmonat) u. a. wird geschaut, was das Kind schon alles kann (z.B. robben, krabbeln) / Hören und Sehen werden getestet / sprachliche Entwicklung des Kindes wird kontrolliert / Impfschutz wird überprüft U 7 (21. bis 24. Lebensmonat) u. a. Kontrolle von körperlicher und geistiger Entwicklung / kontrolliert wird, ob das Kind schon alleine gehen kann, ob es sieht und hört, wie viel es spricht und was es alles schon verstehen kann / Impfschutz wird überprüft U7a (34. bis 36. Lebensmonat) u. a. Prüfung von altersgemäßer Sprache und Sprachverständnis (z.B.: spricht das Kind in Drei- bis Fünfwortsätzen, verwendet es seinen Vor- und Nachnamen, zeigt es nach Befragen auf Körperteile) / Verhalten des Kindes wird untersucht (z.B. Schlafstörungen) / Impfschutz wird überprüft U8 (46. bis 48. Lebensmonat) u. a. gründliche Untersuchung des Kindes von Kopf bis Fuß / körperliche und geistige Entwicklung des Kindes werden überprüft / soziales Verhalten wird besprochen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden getestet / Zähne und Kiefer werden angeschaut / Impfschutz wird überprüft U9 (60. bis 64. Lebensmonat) u. a. Kontrolle aller Organe und der Körperhaltung des Kindes / Urin wird untersucht und Blutdruck gemessen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden überprüft; Verhalten des Kindes wird betrachtet / Für einen guten Schulstart werden, wenn nötig, Hilfen und Maßnahmen erörtert / Impfschutz wird überprüft Die Impftermine im Überblick: Impfung 1 (im 2. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken Impfung 2 (im  3. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) * · Kinderlähmung (Poliomyelitis) * · Hepatitis B * · Pneumokokken * Bei Einzelimpfstoffen und Impfstoffen ohne Pertussisanteil kann diese Dosis entfallen Impfung 3 (im 4. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken Impfung 4 (im 11. bis 14. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken · Masern, Mumps, Röteln (MMR) · Windpocken (Varizellen) · Hirnhautentzündung (Meningokokken), ab vollendeten 12. bis 23. Lebensmonat Impfung 5 (im 15. bis 23. Lebensmonat) · Masern, Mumps, Röteln (MMR) · Windpocken (Varizellen) * * Bei Verwendung eines MMR-Varizellenimpfstoffes Gabe einer 2. Dosis Impfung 6 (im 60. bis 72. Lebensmonat (5 - 6 Jahre)) Auffrischungssimpfung: · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · · Impressum: · Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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