Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei Millionen Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/08 Magdeburg, den 1. August 2008 Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei Millionen Euro Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) hat am heutigen Tag der Stadt Bad Schmiedeberg (Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft ¿Kurregion Elbe-Heideland¿ im Landkreis Wittenberg) einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 3.000.000 Euro aus Mitteln der Finanzausgleichsumlage zur Reduzierung der gemeindlichen Verschuldung überreicht. Die Stadt befindet sich seit Anfang der 90-er Jahre in einer permanent angespannten Haushaltssituation und hat seit dieser Zeit bereits insgesamt rund 11,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes erhalten. Eine wesentliche Ursache der defizitären Haushaltslage stellt die überdurchschnittlich hohe Verschuldung dar, die im Rahmen des üblichen Bedarfszuweisungsverfahrens bislang nicht reduziert werden konnte, was jedoch nunmehr aus Mitteln der seit 2007 erhobenen Finanzausgleichsumlage ermöglicht werden konnte. Erben: ¿Wir wollen, dass sich auch in der Region Bad Schmiedeberg auf freiwilliger Basis neue Gemeindestrukturen bilden. Ich hoffe es gelingt, diese Verhandlungen mit der finanziellen Entlastung der Stadt zu befördern.¿ Die Entlastung der Verschuldung bringt die Stadt der landesdurchschnittlichen Verschuldung deutlich näher. Diese liegt in Bad Schmiedeberg gegenwärtig bei 2.204 Euro pro Einwohner, der Landesdurchschnitt beträgt 1.257 Euro pro Einwohner. Durch die spürbare Reduzierung des Schuldendienstes und durch weitere eigene Konsolidierungsbemühungen soll die Stadt wieder schrittweise eine erhöhte Leistungsfähigkeit erlangen. Hintergrund Finanzausgleichsumlage Die Finanzausgleichsumlage wird gemäß § 19a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) LSA besonders von besonders finanzstarken Gemeinden mit hoher Steuerkraft mit dem Ziel erhoben, Gemeinden mit finanziellen Notlagen als Zeichen interkommunaler Solidarität zu helfen. Die Zuweisungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag in den Grenzen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sollen insbesondere Notlagen ausgeglichen werden, die vom üblichen Bedarfsweisungsverfahren nicht erfasst sind. Hierzu zählt unter anderem der Abbau der gemeindlichen Verschuldung, mit der die jeweilige Kommune in die Lage versetzt werden soll, zu einer geordneten Haushaltsführung zurückzufinden. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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