Ersatzvornahme in Recyclinganlage Riestedt Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 101/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 101/08 Magdeburg, den 6. August 2008 Ersatzvornahme in Recyclinganlage Riestedt Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat auf dem Gelände der Recyclinganlage Riestedt mit der Beseitigung der Brandrückstände und einem Teil der dort gelagerten Stoffe begonnen. Die Feuerwehr bekämpft weiterhin Glutnester, um ein erneutes Aufflammen der Brände zu verhindern. Dr. Herrmann Onko Aeikens, Staatsekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat heute in Magdeburg die Maßnahmen des Landkreises begrüßt. Er sagte, dass der Landkreis damit seine Aufgabe als zuständige Behörde für die Anlage wahrnehme und zur Gefahrenabwehr beitrage. Die Zuständigkeiten und die damit verbundenen Aufgaben der unteren Abfallbehörden seien klar definiert. Die Landesverwaltung wolle dabei den Landkreis weiterhin fachlich unterstützen, so Aeikens. Der Staatssekretär bestätigte, dass der Landkreis das Land um finanzielle Unterstützung gebeten hat und trotz der unbestrittenen Finanzverantwortung der zuständigen Behörde Möglichkeiten geprüft werden sollen. Das Land könne sich dazu erst positionieren, wenn die Kosten genau beziffert sind. Erforderlich sei auch die Verantwortlichkeiten der Betreiber der Anlage, der Abfalllieferanten und des Landkreises zu analysieren. Der Landkreis gehe derzeit von Kosten für die Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr in Höhe von 650.000 Euro aus. Aeikens hob hervor, dass es sich bei der Anlage in Riestedt um eine Recyclinganlage handelt. Die Genehmigung für die Anlage hatte lediglich erlaubt, Bauschutt zu sortieren und zu recyceln sowie Altholz zu schreddern. Somit handelt es sich nicht um eine Deponie oder um eine Ton- und Kiesgrube zur Abfallentsorgung. Die Kontrollen der zuständigen Landkreisbehörde haben 2007 Verstöße gegen diese Genehmigungen offenbart. Dabei seien mehr Abfälle angenommen worden als zugelassen waren. Darunter befinden sich auch nicht genehmigte, hochorganische und Kunststoffabfälle. Nach 2005 sind die Lagerungen in Riestedt sprunghaft angestiegen. Daraufhin hatte der Landkreis aufgrund entsprechender fachaufsichtlicher Hinweise des Landesverwaltungsamtes gegenüber dem Betreiber Anordnungen zur Einhaltung der Betriebsgenehmigung gemacht. Diese wurden aber vom Betreiber nicht umgesetzt, so dass das Betreiben der Anlage zwischenzeitlich untersagt wurde. Die Zuständigkeit des Landkreises sowohl für die Überwachung der Anlage und damit auch für die Durchsetzung eines genehmigungskonformen Betriebes einschließlich der Anordnung von Sicherheitsleistungen und erforderlichenfalls Ersatzvornahmen ist mit dem 1. Funktionalreformgesetz am 1.1.2005 eingetreten. Die dabei zu erfüllenden wesentlichen Anforderungen sind in entsprechenden Erlassen des Umweltministeriums und Rundverfügungen des Landesverwaltungsamtes geregelt. So z.B. Regelungen zur Überwachung, Sicherheitsleistung, Brandgefahren und Überfrachtung von Lägern. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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