: 395
Magdeburg, den 12.08.2008

Einheimisches Recht muss bis Ende 2009 angepasst werden EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 395/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 395/08 Magdeburg, den 12. August 2008 Einheimisches Recht muss bis Ende 2009 angepasst werden EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening Dienstleister sollen es künftig in der Europäischen Union leichter haben ¿ das ist das Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein muss. Entsprechende Landesregelungen und Formalitäten sollen so vereinfacht werden, dass Dienstleister in jedem Mitgliedsstaat ohne Einschränkungen selbständig wirtschaftlich tätig werden können. Dabei soll das so genannte Normenscreening mögliche Hemmnisse auf allen Ebenen der Rechtsetzung identifizieren. Dies betrifft sowohl Bund und Länder, als auch Kommunen, Kammern und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie etwa Universitäten. Gesetze und Satzungen, die gegen die Anforderungen der Richtlinie verstoßen, müssen bis Ende 2009 angepasst werden, sonst drohen Sachsen-Anhalt auch finanzielle Konsequenzen. Um dies zu vermeiden, hat das Kabinett heute das Konzept zur Umsetzung der Normenprüfung beschlossen. Dabei geht es vor allem darum, den Anpassungsbedarf des heimischen Rechts an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu ermitteln sowie die Berichtspflichten an die Europäische Kommission zu klären. ¿Das heute beschlossene Konzept zur Normenprüfung zeigt, wie das Land fristgerecht bestehende bürokratische Hemmnisse auf dem Dienstleistungssektor identifizieren und abbauen kann¿, sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. Wichtig sei dabei, den Normenscreening-Prozess in möglichst standardisierter Form zu organisieren, da nicht nur Bund und Länder, sondern auch Kommunen und Kammern von den Prüfpflichten betroffen sind. ¿Deshalb werden wir in Sachsen-Anhalt ein bundesweit einheitliches, webbasiertes Prüfraster verwenden, welches von allen Rechtsetzungsebenen gleichermaßen genutzt werden kann. Zudem regelt das Konzept die Verantwortlichkeiten der einzelnen Landesressorts sowie den zeitlichen Ablauf des Normenscreenings im Land, um die von der EU gesetzte Frist einhalten zu können.¿ Darüber hinaus plane das Wirtschaftsministerium Vortragsreihen, um die Norm setzenden Stellen im Land über die Aufgabe und deren Umsetzung zum Nutzen für die Dienstleistungswirtschaft zu informieren. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung