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Magdeburg, den 12.08.2008

Verwaltungsgericht: Klage hat aufschiebende Wirkung Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung in Sachen Bezirksschornsteinfegermeister

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 159/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 159/08 Magdeburg, den 28. Juli 2008 Verwaltungsgericht: Klage hat aufschiebende Wirkung Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung in Sachen Bezirksschornsteinfegermeister Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Klage eines Bezirksschornsteinfegermeisters, dessen Bestellung wegen rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens vom Landesverwaltungsamt widerrufen worden war, aufschiebende Wirkung hat. Damit darf der Bezirksschornsteinfegermeister bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in seinem Kehrbezirk weiter tätig sein. Das Landesverwaltungsamt als zuständige Instanz ist  in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit entschlossen, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Dafür sprechen im Wesentlichen folgende Argumente: Das Verwaltungsgericht geht in seinem Beschluss von einem zu engen Verständnis des öffentlichen Amtes aus. Es macht die Ausübung eines öffentlichen Amtes davon abhängig, dass durch den Bezirksschornsteinfeger selbständig Verwaltungsakte erlassen werden. Damit wird die erhebliche Bedeutung, die den Kontrollrechten und vor allem dem Betretungsrecht in Bezug auf die Wohnhäuser zukommt, nicht hinreichend gewürdigt.  Nicht zu überzeugen vermögen auch die Argumente des Verwaltungsgerichts, die ausschließlich auf eine Berücksichtung von Verfehlungen in der beruflichen Sphäre abstellen. Anders als die allgemeinen Widerrufsvorschriften der Gewerbeordnung, die nur allgemein von der Unzuverlässigkeit sprechen, stellt das Schornsteinfegergesetz auf die ¿persönliche und fachliche Zuverlässigkeit¿ ab und macht damit deutlich, dass nicht nur die rein fachlichen Gesichtspunkte von Relevanz sind. Unzureichend werden die Argumente gewürdigt, die für die Einbeziehung des Bezirksschornsteinfegers in die verfassungsrechtliche Treuepflicht angeführt wurden. Das Gericht beruft sich dazu nur auf wenige Stellen in der Kommentarliteratur, die seine eigene Ansicht teilen; eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der Behörde und der ihre Ansicht tragenden Literatur fehlt indes. Das Verwaltungsgericht hat einen Widerruf der Bestellung des Antragstellers nicht vollständig ausgeschlossen. Die Entscheidung macht deutlich, dass es unter Umständen einer Verdeutlichung der gesetzlichen Regelungen bedarf. In einigen Bundesländern gibt es bereits Gesetzessinitiativen die darauf abzielen, im Falle einer Beleihung auch die Verfassungstreue als Zulassungsvoraussetzung aufzunehmen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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