Mehr Kontrollen auf Abfallentsorgungsanlagen Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/08 Magdeburg, den 14. August 2008 Mehr Kontrollen auf Abfallentsorgungsanlagen Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln Mit verstärkten Kontrollen konnte der Überwachungsdruck und das Risiko, ungenehmigte Lagerungen zu entdecken, deutlich erhöht worden. Diese Einschätzung hat heute in Magdeburg Dr. Hermann Onko Aeikens getroffen. Aeikens: ¿Dazu hat das Sonderkontrollprogramm der Landesregierung beigetragen.¿ Dieses soll fortgesetzt werden, so der Staatssekretär. Nach Bekanntwerden der ersten Fälle wurden als Sofortmaßnahmen Gruben, Deponien und Behandlungsanlagen, die für die illegale Entsorgung von Kunststoffabfällen in Betracht kommen, gezielt kontrolliert. In den letzen Monaten seien deshalb allein 151 Kies- und Sandgruben, 118 Abfallbehandlungsanlagen und ausgewählte Deponien einer intensiven Vor-Ort-Kontrolle unterzogen worden. Im Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsamtes sind insgesamt 240 Anlagen und 120 Deponien zu überwachen. Dazu wurden Personal- und Sachmittel des Landesverwaltungsamtes in diesem Bereich konzentriert. Statt bisher acht waren bis zu 34 Personen im Einsatz und haben die Fachaufsicht des Landesverwaltungsamtes über die Landkreise verstärkt. Zusätzlich hat das MLU die befristete Einstellung von fünf weiteren Fachkräften ermöglicht. Bei den Tiefenprüfungen in auffälligen Anlagen ergab sich, dass bei den Deponien in Freyburg-Zeuchfeld und Nißma kunststoffhaltige Abfälle illegal abgelagert wurden. Daraufhin sei der Annahmestopp verfügt und Ermittlungen des Landesverwaltungsamtes und der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Verdachtsmomente auf den Deponien Karstdorf und Lindenberg hatten sich dagegen nicht bestätigt, so der Staatssekretär. In Zuständigkeit der Landkreise sind 550 Abfallbehandlungsanlagen, 192 Deponien und 137 Gruben zu überwachen. Neben den Anlagen mit schwer wiegenden Mängeln in Riestedt, Krumpa, Vehlitz und Rietzel wurden in einzelnen Anlagen geringfügige Mängel festgestellt. Dort wurden die entsprechenden Anordnungen getroffen und werden durchgesetzt. Aeikens verwies auf das 2005 geänderte Abfallrecht. Danach dürfen auf Deponien nur noch behandelte und keinesfalls kunststoffreiche Abfälle entsorgt werden. In Sachsen-Anhalt seien ausreichend geeignete und moderne Abfallentsorgungsanlagen vorhanden. Deshalb könne keine der illegalen Entsorgungspraktiken durch fehlende Kapazitäten begründet werden. Er hob hervor, dass die behördlichen Präventivmaßnahmen der Landesverwaltung auch den Vollzug bei den zuständigen, unteren Abfallbehörden in den Landkreisen verbessert haben. Die Situation in Riestedt resultiere aus dem inakzeptablen Vorgehen der Betreiber der Recyclinganlage. Aeikens: ¿Solchen Entwicklungen muss Einhalt geboten werden. Dazu muss die zuständige Behörde konsequent handeln.¿ Dabei würden die Landkreise fachlich durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium unterstützt werden. Aeikens: ¿Missständen in Entsorgungsanlagen muss sofort und dauerhaft entgegen gewirkt werden. Dabei könne die Wirtschaft ihren Beitrag leisten, um die schwarzen Schafe zu isolieren und den Ruf einer Branche zu wahren, so Aeikens. Den Vorwurf, das Land ließe den Landkreis Mansfeld-Südharz im Fall Riestedt allein, hat Aeikens deutlich widersprochen. Obwohl die Zuständigkeit eindeutig beim Landkreis liegt, wird dieser fachlich durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium begleitet. Zur Gefahrenabwehr ist die schnelle Entsorgung eines Teiles der Abfälle erforderlich. Deshalb prüft auch das Land, wo Kapazitäten zur Zwischenlagerung vorhanden sind. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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