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Magdeburg, den 17.08.2008

(OVG LSA) Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf Tongrube Vehlitz bestätigt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/08 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/08 Magdeburg, den 18. August 2008 (OVG LSA) Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf Tongrube Vehlitz bestätigt Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschlüssen vom 9. April 2008 und 30. Mai 2008 die aufschiebende Wirkung von Klagen des Betreibers der Tongrube Vehlitz gegen die Änderung des Sonderbetriebsplanes zur Verfüllung der Grube mit Abfällen bzw. gegen eine Anordnung zur Einschränkung der Verfüllung der Grube mit Abfällen wiederhergestellt. Die gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegten Beschwerden des Landesamtes für Geologie und Bergwesen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschlüssen vom heutigen Tage zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht jeweils ausgeführt, dass die Änderung des Sonderbetriebsplanes bzw. die Anordnung zur Einschränkung der Abfallverfüllung nur unter Beachtung einer speziellen bergrechtlichen Ermächtigungsgrundlage hätte erlassen werden dürfen. Ob die von der Behörde nicht geprüften Voraussetzungen dieser Vorschrift jeweils vorliegen, begegnet nach derzeitiger Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts überwiegenden Zweifeln (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 2 M 103/08 und 2 M 143/08). Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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