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Magdeburg, den 25.08.2008

KLAR ? das Darlehen der IB für Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen sind umzurüsten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/08 Magdeburg, den 26. August 2008 KLAR ¿ das Darlehen der IB für Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen sind umzurüsten In Sachsen-Anhalt müssen bis Ende 2009 50.000 bis 70.000 Kleinkläranlagen umgerüstet werden. Dann sollen alle dauerhaft zu betreibenden Anlagen den bundesweit einheitlichen Anforderungen und damit dem heutigen technischen Stand entsprechen. Dieser sieht eine biologische Aufbereitung des Abwassers vor. Um die Betreiber von Kleinkläranlagen dabei finanziell zu unterstützen, hat das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) das Darlehensprogramm KLAR aufgelegt. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke und Manfred Maas, Sprecher des Vorstandes der Investitionsbank, haben dieses Programm heute in Magdeburg vorgestellt. Wernicke: ¿Mit dem Darlehensprogramm KLAR bleiben die finanziellen Belastungen für das Land überschaubar und den Betreibern wird ein attraktives Finanzierungsangebot unterbreitet.¿ Bei einer vergleichbaren Förderung wie in Sachsen und der geplanten in Thüringen, wo 1.000 bzw. 1.500 Euro pro Anlage bezuschusst werden, wären Landesmittel von bis zu 100 Millionen Euro notwendig. Die Ministerin sagte, dass das nicht finanzierbar sei. Ein Betreiber müsse bei der Umrüstung je nach Zustand der Altanlage für ein Einfamilienhaus normalerweise mit Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro rechnen. Um das zu finanzieren, könne er auf ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank zurückgreifen. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 1,99 Prozent können bei der Investitionsbank Mittel von 3.000 bis maximal 25.000 Euro für die Umrüstung einer Kleinkläranlage beantragt werden, informierte Maas. Die Anpassungsfrist für die Umrüstung der Kleinkläranlagen ergibt sich aus § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und aus dem Landeswassergesetz von 2005. Bereits bis zum 31.12.2006 hatten die Aufgabenträger für die Abwasserentsorgung Grundstücke festzulegen, die dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden. Nach derzeitigem Stand sind 50.000 bis 70.000 Kleinkläranlagen als Dauerlösung notwendig, die noch fast alle umgerüstet werden müssen. Die Investitionsbank hat einen Informationsflyer zum Darlehensprogramm KLAR herausgegeben. Darüber hinaus sind ab sofort Informationen und Antragsunterlagen im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abrufbar. Anträge können ab dem 1. September bei der IB eingereicht werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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