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Magdeburg, den 26.08.2008

Vereinsrecht soll vereinfacht werden

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Magdeburg, den 27. August 2008 Vereinsrecht soll vereinfacht werden Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka (SPD) hat sich heute anlässlich eines Treffens der SPD-Justizstaatssekretäre mit dem Bundesministerium der Justiz für eine grundlegende Vereinfachung des Vereinsrechts ausgesprochen. Nach Ansicht Lischkas wird gerade die Arbeit der kleinen Vereine in Deutschland mit überflüssigen Formalitäten und einem unvertretbaren bürokratischen Aufwand belastet. Dies beginne bei der Erarbeitung einer Vereinssatzung, die nach der geltenden Rechtslage oftmals ohne juristische Hilfe kaum erstellt werden könne. ¿Denkbar ist, dass der Gesetzgeber eine einfache und verständliche Mustersatzung vorgibt¿, so Lischka. Übernehme der Verein diese, so könne er diesbezüglich von weiteren juristischen Prüfungen bei der Vereinsgründung freigestellt werden. ¿Das erleichtert nicht nur die Arbeit der Vereine, sondern entlastet auch die Vereinsregister bei den Amtsgerichten¿, meinte Lischka. Vereinfachungspotential sieht Lischka auch beim Anmeldeverfahren zum Vereinsregister. So verlangt die Rechtsprechung im Einzelfall, dass alle Mitglieder eines Vereinsvorstandes die erstmalige Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister vornehmen. Je nach Größe des Vorstandes kann das dazu führen, dass mehr als zehn Personen einen Notar besuchen und ihre Unterschrift beglaubigen lassen müssen. ¿Das ist weder erforderlich noch sinnvoll¿, so Lischka, er plädiert dafür, dass künftig ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied die Erstanmeldung des Vereins zum Vereinsregister vornehmen kann. Auch beim Wechsel von Vorstandsmitgliedern sieht das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Vereinfachungspotential. Dass Mitglieder eines Vereinsvorstandes ausscheiden und neue Vorstandsmitglieder gewählt werden, ist im Laufe eines Vereinslebens ein normaler, fast alltäglicher Vorgang. ¿Ob das jedes Mal mit dem Aufsuchen eines Notars und einem Antrag an das Vereinsregister verbunden sein muss, stelle ich nachdrücklich in Frage¿, so Lischka. ¿Vereinsmitglieder wollen in erster Linie ihrem Sport oder ihrem Hobby nachgehen und nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten belästigt werden¿, bemerkte Lischka. ¿Das behindert ehrenamtliches Engagement und bindet unnötige Kräfte¿. Das Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt erwägt, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Vereinfachung des Vereinsrechts auf den Weg zu bringen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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