: 114
Magdeburg, den 26.08.2008

Verfassungsgericht stellt nicht den Nichtraucherschutz an sich in Frage

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 114/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 114/08 Magdeburg, den 27. August 2008 Verfassungsgericht stellt nicht den Nichtraucherschutz an sich in Frage Zum Beschluss des Landesverfassungsgerichtes vom heutigen Tag erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Holger Paech: ¿Nicht der Nichtraucherschutz an sich wurde in Frage gestellt, sondern die Gestaltung der Ausnahmeregelungen als uneinheitlich kritisiert. Jede Ausnahme schafft Unklarheit und auch Freiraum für Ungerechtigkeiten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung voraussichtlich im Oktober wird es daher im Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes Änderungen für kleine Ein-Raum-Schankwirtschaften und Diskotheken geben, zu denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.  Hier darf  laut Gericht  wieder geraucht werden - in Diskotheken in separaten Räumen ohne Tanzfläche, in Ein-Raum-Kneipen mit maximal 75 Quadratmeter Gastfläche. Der Ansatz des Gesetzgebers, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen, bleibt gewahrt. Klar ist aber auch, an einer Novelle des Gesetzes in Sachsen-Anhalt führt offenbar kein Weg vorbei. Konkretes dazu wird sich aber erst aus dem abschließenden Urteil des Landesverfassungsgerichtes voraussichtlich am 22. Oktober ableiten lassen. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe wird im Land die Gespräche innerhalb der Landesregierung, mit den Fraktionen im Landtag, dem DEHOGA-Verband und anderen Beteiligten führen.¿ Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung