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Magdeburg, den 28.08.2008

Gesundheitsministerin Kuppe begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird nachhaltig verbessert

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 120/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 120/08 Magdeburg, den 30. August 2008 Gesundheitsministerin Kuppe begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird nachhaltig verbessert Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat die Einigung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Anhebung der Ärzte-Honorare begrüßt. ¿18 Jahre nach der Einheit ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer wahren Ost-West-Angleichung gelungen", erklärte Kuppe in Magdeburg. Sie betonte: ¿Nutznießer sind die Versicherten. Die medizinische Versorgung in den neuen Ländern und damit auch in Sachsen-Anhalt kann nachhaltig verbessert werden. Dafür haben sich die Menschen wiederholt eingesetzt.¿ Allen müsse nunmehr aber auch klar sein, dass eine bessere Versorgung auch mehr Geld koste. Dies muss im System der gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden. Kuppe erwartet, dass sich nunmehr auch mehr junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung in den neuen Ländern und Sachsen-Anhalt entscheiden. ¿Die Niederlassung im Osten wird attraktiver. Damit sind die Honoraranpassungen auch ein Baustein gegen Ärztemangel und damit gegen lange Warteschlangen vor den Praxen. Daran haben alle Versicherten ein Interesse.¿ Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung werden ab dem Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt. Als wesentliche Ergebnisse sind zu nennen: · Das Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen Honoraranstieg.  · Bestimmte ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie) unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten Operierens oder der belegärztlichen Behandlung soll die Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angehoben werden. · Die Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird ebenfalls angehoben. · Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen ¿Hausarzt¿ und ¿Facharzt¿ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen Arztgruppen vermieden. · · Impressum: · Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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