Innenminister Hövelmann: ?In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der Zeit? Kabinett leitet Novelle des Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag zu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 420/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 420/08 Magdeburg, den 2. September 2008 Innenminister Hövelmann: ¿In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der Zeit¿ Kabinett leitet Novelle des Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag zu Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in Magdeburg beschlossen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt dem Landtag zuzuleiten. ¿Die Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden mit dieser Gesetzesänderung den jüngsten Herausforderungen durch verfassungsfeindliche Bestrebungen ebenso angepasst wie den verfassungsrechtlichen Erfordernissen¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. ¿In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir damit auf der Höhe der Zeit.¿ Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt darin, den bisherigen Rechtsrahmen so zu erweitern, dass rechtsextremistische Finanzierungsquellen umfassend aufgeklärt werden können. Der Vertrieb von Musik- und Szeneprodukten ist der umsatzstärkste Bereich im Rechtsextremismus. Der Umsatz beläuft sich auf jährlich mehrere Millionen Euro. Direkte finanzielle Unterstützungen von Parteien oder Personenzusammenschlüssen aus diesen Einnahmen können bisher nur selten nachgewiesen werden, erhöhen aber das finanzielle Potential der rechtsextremistischen Szene erheblich. Die Landesregierung hatte sich am 22. Juli 2008 zum ersten Mal mit dem Gesetzesvorhaben befasst. Der vom Kabinett heute verabschiedete Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hövelmann: ¿Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schutz der Verfassung sind wirksame Instrumente und transparente Regeln. Beides garantiert diese Weiterentwicklung des Verfassungsschutzgesetzes.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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