: 5
Naumburg (Saale), den 02.09.2008

(OLG NMB) Terminsnachricht

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/08 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/08 Naumburg, den 21. August 2008 (OLG NMB) Terminsnachricht Datum/Uhrzeit der Verhandlung: 22. August 2008, 10.45 Uhr Sitzungssaal der Verhandlung: Oberlandesgericht Naumburg, Saal 400 Aktenzeichen: 2 U 16/08 Der 2. Zivilsenat wird am 22. August 2008 einen Fall verhandeln, in dem es um den Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Hausbank im Zusammenhang mit einem Zinsswapgeschäft geht. Die Klägerin, ein zu 100% kommunales Wasserversorgungsunternehmen, hatte bereits Ende 1999/Anfang 2000 einen ersten Austausch von Zinszahlungen mit der Beklagten, die seit 1994 ihre Hausbank ist, vereinbart. Nach Andienung eines weiteren derartigen Geschäftes durch die Beklagte im Jahre 2004, das nicht zustande kam, vereinbarten die Parteien schließlich im Juli 2005 das streitgegenständliche Zinsswapgeschäft. Bei derartigen Zinsswapgeschäften werden feste gegen variable Zinssätze getauscht, wobei der variable Zins an einen Referenzzins gebunden ist. Mit diesem derivativen Finanzinstrument beabsichtigte die Klägerin, ihre bestehenden Zinsbelastungen zu optimieren. Die Marktwerte der Zinsderivate entwickelten sich negativ. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung betrug der negative Marktwert ca. 750.00,00 ¿ und  zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz ca. 570.00,00 ¿. Die Klägerin behauptet nun, bei dem Geschäft aus dem Jahr 2005 über das bestehende Risikopotential nicht hinreichend aufgeklärt worden zu sein und begehrt von der Beklagten die Freistellung von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus dem Zinsswapgeschäft vom 26./27. Juli 2005 Zug um Zug gegen Zahlung von insgesamt 30.000,00 ¿. Die Beklagte begehrt die Klageabweisung. Durch Urteil vom 21. Januar 2008, Az: 9 O 1989/06, hat das Landgericht Magdeburg  die Klage abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, die Beklagte habe die Klägerin letztlich anlage- und anlegergerecht aufgeklärt und ihr sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt, die für eine verantwortliche Anlageentscheidung notwendig gewesen seien. Hiergegen richtet sich die Berufung des kommunalen Unternehmens. gez. Wolter, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Oberlandesgericht Naumburg PressestelleDomplatz 10 06618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-2229 Fax: 03445 28-2000Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.olg.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung