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Halle (Saale), den 03.09.2008

(VG DE) Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Elbe

Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau hat mit Beschluss vom heutigen Tage den auf die Untersagung von Bauarbeiten zur Befestigung des Uferbereiches der Elbe gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg abgelehnt. Der BUND hatte geltend gemacht, die in einem besonders geschützten Gebiet eines Flora- und Fauna-Habitat begonnenen Bauarbeiten seien rechtswidrig, weil dem BUND vor Beginn der Maßnahme keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorhaben gegeben worden sei. Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt, weil das Bundesnaturschutzgesetz eine Pflicht zur Beteiligung von Naturschutzverbänden nur für den Fall des Gewässerausbaus, also für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, vorsehe. Bei den von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion vorgesehenen Baumaßnahmen, der Befestigung von Uferbereichen und der Wiederherrichtung sog. Buhnen, handele es sich nicht um einen Gewässerausbau, sondern um Maßnahmen zur Unterhaltung der bestehenden Wasserstraße. Zwar sehe das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt grds. auch für Unterhaltungsmaßnahmen eine vorherige Beteiligung von Naturschutzverbänden vor. Diese landesrechtlichen Bestimmungen seien indes hier nicht anwendbar, weil die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes für Bundesbehörden eine abschließende Regelung enthalte. Eine Erweiterung der bundesrechtlich vorgesehenen Beteiligungsbefugnisse von Naturschutzverbänden durch landesrechtliche Bestimmungen sei deshalb bei Maßnahmen von Bundesbehörden, wie der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, nicht statthaft. Hinweis: Der BUND hat nach der Verwaltungsgerichtsordnung die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg einzulegen. Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 04. September 2008 ? Az. 1 B 178/08 DE ? Engels, Helmut Pressesprecher Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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