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Naumburg (Saale), den 09.09.2008

(GenStA NMB) Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte in Naumburg

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08  Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Naumburg, den 10. September 2008 (GenStA NMB) Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte in Naumburg Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg empfängt heute die Generalstaatsanwälte aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Auf Einladung von Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad findet bis Freitag ein 2-tägiges Arbeitstreffen der hoch­rangigen Chefermittler der neuen Bundesländer statt. Themen des Symposiums sind u.a.: - Verfahrensoptimierung bei den Generalstaatsanwaltschaften - Erfahrungen mit der landesweiten Konzentration von Sachgebieten bei einer einzigen   Staatsanwaltschaft - Vorstellung des ¿Informationssystems zur Intensivüberwachung besonders    rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter¿ im Freistaat Sachsen - Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (im   Hinblick auf sog. verdeckte Ermittlungsmaßnahmen) - Möglichkeiten einer Wirkungssteigerung bei der Verfolgung von Straftaten mit   rechtsextremistischem Hintergrund - Praktische Umsetzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen - Bearbeitungspraxis von sog. Filesharing-Verfahren (illegales Herunterladen/Verbreiten   von Musik- und Filmdateien aus dem Internet) Im Rahmen der informativen Arbeitstagung wird die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Kolb, ein persönliches Grußwort an die Gäste richten. Angesichts des umfangreichen Tagungsprogrammes bleibt den Teilnehmern für Besichtigungen nur wenig Zeit. Vorgesehen ist allerdings eine Führung durch den Naumburger Dom, ein Muss für jeden Besucher Naumburgs. Zur Erinnerung: Die Generalstaatsanwaltschaften der einzelnen Bundesländer üben die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken aus. Im Rahmen der Fachaufsicht überprüfen sie sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften. Ferner ent­scheiden sie über Sach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Leitenden Oberstaatsan­wälte des jeweiligen Geschäftsbereichs. Die Generalstaatsanwaltschaften sind aber u.a. auch Ermittlungs- und Anklagebehörden für Verfahren, die in erster Instanz vor den Oberlandesgerichten verhandelt werden (z.B. Spionagesachen). Sie nehmen gegenüber den Oberlandesgerichten ferner Stellung zu Revisionen und Rechtsbeschwerden sowie zu Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. So wurden im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg im letzten Jahr 427 Revisionen  und Rechtsbeschwerden, 674 Beschwerden gegen landgerichtliche Beschlüsse und 1305 Einstellungsbeschwerden (gegen Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaften) bearbeitet. Klaus Tewes, Pressesprecher Impressum: Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Pressestelle Theaterplatz 6 06618 Naumburg Tel: (03445) 28-1732 Fax: (03445) 28-1700 Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de

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