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Magdeburg, den 10.09.2008

Förderung des Straßenbaus / Halle und Saalekreis erhalten insgesamt über 1,8 Millionen Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/08 Magdeburg, den 11. September 2008 Förderung des Straßenbaus / Halle und Saalekreis erhalten insgesamt über 1,8 Millionen Euro Der Stadt Halle und dem Saalekreis wurden durch das Innen­ministerium zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen von 1.446.060,00 Euro (Halle) und von 377.675,78 Euro (Saalekreis) nach dem Finanzausgleichgesetz zur Verfügung gestellt. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können. In Halle wird damit das Bauvorhaben der Haupterschließungsstraße im Gewerbegebiet Halle-Ost (Bauabschnitt Kanenaer Weg ¿ Grenzstraße/Delitzscher Straße) ermöglicht, im Saalekreis der Ausbau der Kreisstraße 2176 zwischen Kröllwitz und Daspig. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Nicht nur bei der Standortauswahl von Unternehmen ist die vorhandene Verkehrsinfrastruktur ein maßgebliches Kriterium, auch Einheimische profitieren von gut ausgebauten Verkehrswegen. Investitionen in unsere Straßennetze sind somit für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender Bedeutung. Deshalb ist und bleibt die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Ohne diese Unterstützung könnten Kommunen, die den Eigenanteil zur Förderung von Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können, notwendige Baumaßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichs­gesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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