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Magdeburg, den 10.09.2008

Landtag berät Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/08 Magdeburg, den 11. September 2008 Landtag berät Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Sperrfrist: heute, 11.9.2008, 17.00 Uhr Landtag berät Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Hövelmann: ¿In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der Zeit¿ In der heutigen Landtagssitzung bringt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) für die Landesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ver­fassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt ein. In seiner Rede führt Hövelmann unter anderem aus: ¿Damit wir in Sachsen-Anhalt auch zukünftig verfassungsfeind­lichen Bestrebungen wirksam entgegen treten können, ist eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes notwendig. In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir damit auf der Höhe der Zeit. · Als Konsequenz aus der nach dem Terrorismus­bekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Mit unserem Gesetz­entwurf werden die abgestuften Einsatzschwellen dieses Bundesgesetzes übernommen, so dass die Möglichkeiten für den Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers zur Ermitt­lung von Mobilfunkdaten an die Befugnisse des Bundes­amtes für Verfassungsschutz angeglichen werden. Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich im Dezember 2007 in Berlin mit den Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise befasst. Die IMK hat festgestellt, dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich der rechtsextremistischen Musik- und Szeneprodukte der umsatzstärkste im Rechts­extremismus ist. Produzenten und Anbieter setzen bundes­weit über Versandhändler und Szeneläden jährlich mehrere Millionen Euro um. Die Aktivitäten der Vertriebe und Konzertorganisatoren stärken die rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen deren finanzielles Potential. Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen mit der entsprechenden Änderung im Verfassungsschutz­gesetz erreicht werden. · In seinem Urteil vom 3. März 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken für unzureichend und den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht für genügend erklärt. Die Voraussetzungen und das Verfahren des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an die Grundzüge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie auf die präventive Wohnraumüberwachung übertragbar sind - angepasst. · Zudem werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebens­gestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingeführt. Der Kern­bereich privater Lebensgestaltung wird damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig entzogen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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