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Magdeburg, den 14.09.2008

Kindesmissbrauch härter bestrafen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/08 Magdeburg, den 13. September 2008 Kindesmissbrauch härter bestrafen Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat sich dafür ausgesprochen, alle sexuellen Vergehen an Kindern als Verbrechen zu bestrafen. Die meisten Delikte sexuellen Missbrauchs an Kindern seien juristisch bloße Vergehen, die durch Strafbefehl erledigt werden könnten. ¿Sexueller Missbrauch hat schwerste und jahrelange Folgen für die Kinder. Gerade bei Taten im sozialen Nahraum wird Urvertrauen zerstört¿, sagte die Ministerin und forderte eine ernsthafte Debatte über eine Gesetzesverschärfung. Kolb: ¿Während Raub in jedem Fall als Verbrechen bestraft wird, gilt das für Vergehen an Kindern nicht. Da stimmen die Relationen nicht. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen an der Seele der Kinder.¿ Dies müsse sich daher auch im Gesetz wiederfinden. Nicht nur wegen des Ranges des geschützten Rechtsguts, sondern auch wegen der hohen Sozialschädlichkeit der Taten ist dieses angezeigt. Die Ministerin knüpft mit ihrer Forderung an einen Vorstoß Bayerns an. Hintergrund: Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches ist eine rechtswidrige Tat, die mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Verbrechen sind im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern gilt eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Gericht hat die Möglichkeit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen oder durch Strafbefehl zu erledigen. Für Verbrechen, bei denen eine Mindeststrafe von einem Jahr gilt, ist dies nicht möglich. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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