Änderung bei Sicherheitsbestimmungen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 055/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 055/08 Magdeburg, den 16. September 2008 Änderung bei Sicherheitsbestimmungen Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat nach einem Ortstermin mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Harald von Bose, am Justizzentrum Magdeburg die Sicherheitsbestimmungen neu justiert. Am Justizzentrum überwachen Videokameras den Zugangsbereich, die Zufahrt, die hauseigene, öffentlich nicht nutzbare Tiefgarage sowie den Bereich der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die Verfahren der organisierten Kriminalität bearbeitet. Die Videoüberwachung dient der Objektsicherung, z.B. dem Schutz vor Vandalismus und der Kontrolle von Zugangsberechtigungen, etwa bei der Vorführung von Gefangenen. Im Nachgang zum Gespräch werden kurzfristig weitere Hinweisschilder aufgestellt, die Schwenkbreite der Kameras zum Breiten Weg verengt und die Aufzeichnungszeiten verkürzt. Die Aufzeichnungen der Sicherheitskameras werden spätestens nach drei Tagen gelöscht. Die Aufzeichnungen dürfen zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, nicht aber z.B. für personalrechtliche Maßnahmen verwendet werden. Dies wurde durch einen entsprechenden Erlass des Justizministeriums noch einmal klargestellt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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