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Magdeburg, den 16.09.2008

Sicherheitstechnik umgehend nachjustiert

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 056/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 056/08 Magdeburg, den 17. September 2008 Sicherheitstechnik umgehend nachjustiert Magdeburg (MJ). Am Justizzentrum Magdeburg wird heute auf Veranlassung des Justizministeriums die Sicherheitstechnik neu eingestellt. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des Justizzentrums zum Breiten Weg, die bisher auch Teile des Gehwegs erfasst hat, wird durch eine Fachfirma verengt. Eine ¿Überwachung¿ des Hundertwasserhauses war allerdings auf Grund der Einstellung der Kamera zu keiner Zeit möglich. Die Möglichkeit, auch akustische Signale aufzuzeichnen, wird dauerhaft unterbunden. Damit reagiert das Ministerium unverzüglich auf Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Harald von Bose. Den vom Landesbeauftragten gebrachten Vergleich zu den jüngsten Vorgängen beim Discounter Lidl wies Justizstaatssekretär Lischka auf das Schärfste zurück. ¿Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Aufzeichnung von Gesprächen von Mitarbeitern oder eine gezielte Auswertung von Videoaufzeichnungen gegeben, um Mitarbeitern dienstrechtliche Verstöße nachzuweisen. In Kenntnis dieser Umstände befremdet mich der völlig unangemessene Vergleich des Landesbeauftragten.¿ Am Justizzentrum Magdeburg überwachen Videokameras den Zugangsbereich, die Zufahrt, die hauseigene, öffentlich nicht nutzbare Tiefgarage sowie den Bereich der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die Verfahren der organisierten Kriminalität bearbeitet. Dies ist durch das Datenschutzgesetz gedeckt. Die Videoüberwachung dient der Objektsicherung, z.B. dem Schutz vor Vandalismus und der Kontrolle von Zugangsberechtigungen, etwa bei der Vorführung von Gefangenen. Lischka: ¿Datenschutz ist ein sensibles Gut. Das Justizministerium hat Herrn Dr. von Bose nach Bekanntwerden von Problemen sofort eingeschaltet. Seine Vorschläge werden umgesetzt. Ich weise allerdings darauf hin, dass ein Justizzentrum kein ¿Mädchenpensionat¿ ist. So werden beispielsweise auch Schwerstkriminelle durch Gefangenentransporte Strafverhandlungen im Justizzentrum zugeführt. Da ist Videotechnik zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter der Justiz unerlässlich.¿ Hintergrund. Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30 Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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