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Halle (Saale), den 17.09.2008

Datenschutzverletzung kommt Lidl teuer zu stehen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/08 Halle (Saale), den 11. September 2008 Datenschutzverletzung kommt Lidl teuer zu stehen Widerrechtliche Überwachung von Mitarbeitern mit Bußgeld geahndet Aufgrund der im April dieses Jahres bekannt gewordenen Vorwürfe gegenüber der Firma Lidl, Mitarbeiter heimlich bespitzelt zu haben, hat das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit den anderen Bundesländern die in der Presse berichteten Vorwürfe vollumfänglich aufgeklärt und einen Bußgeldbescheid erlassen. Im Zuge der Ermittlungen, bei denen sich die Firma Lidl ausgesprochen kooperativ zeigte, stellte sich heraus, dass mittels Detektiven das Verhalten der Mitarbeiter über den organisatorischen Bereich hinaus beobachtet und protokolliert wurde. Der Einsatz der Detektive sollte laut Aussage der Firma Lidl zur Aufklärung von Inventurdifferenzen und zur Verhinderung von Ladendiebstählen dienen. Die von den Detektiven protokollierten Feststellungen gingen aber weit über diesen Zweck hinaus. So wurden beispielsweise private Verhältnisse der Mitarbeiter untereinander oder Äußerungen, die sich auf rein private Vorkommnisse bezogen, protokolliert.   Diese Datenerhebungen  und ¿speicherungen stellen gravierende Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar, da diese subjektiven Einschätzungen die Mitarbeiter in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen und es kein schutzwürdiges Interesse der Firma Lidl gibt, diese Daten erheben zu lassen. So spielt es zur Aufklärung von Inventurdifferenzen beispielsweise keine Rolle, welches Kraftfahrzeug ein Mitarbeiter fährt oder dass es familiäre Probleme gibt. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei solchen Verstößen einen Bußgeldrahmen bis zu 250.000¿ vor. ¿Bei der Bemessung des Bußgeldes musste einerseits die Anzahl der Verstöße berücksichtigt werden, andererseits fiel bei der Abwägung die Bereitschaft der Firma Lidl, diese Verstöße aufzuklären und künftig die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten, ins Gewicht. Von daher brauchte der Bußgeldrahmen nicht ausgeschöpft zu werden, das Bußgeld bewegt sich aber im sechsstelligen Bereich.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des Referates Datenschutz im Landesverwaltungsamt. ¿Es bleibt zu hoffen, dass dieses Verfahren auch anderen Unternehmen die Bedeutung und die Notwendigkeit der Einhaltung des Datenschutzes  bewusst macht. Das Landesverwaltungsamt wird auch künftig verstärkt die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes vor Ort kontrollieren.¿, so Wersdörfer abschließend. Hintergrund Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bewahrt den Einzelnen davor, durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten beeinträchtigt zu werden. Im Gegensatz zum Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt das BDSG aber auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche sprich private Stellen. So gelten natürliche Personen, gleichgültig ob sie als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (z.B. die Einzelfirma oder freie Berufe) ebenso als nicht-öffentliche Stelle, wie alle privatrechtlich organisierten Unternehmen und Vereinigungen (z.B. GmbH, OHG, KG, Vereine, Stiftungen, Parteien etc.). Letztere unterliegen nur in wenigen Ausnahmefällen dem öffentlichen Datenschutz, wenn sie hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das BDSG findet jedoch keine Anwendung, sofern die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt. In jedem Bundesland existiert eine Aufsichtsbehörde, welcher die Kontrolle des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich obliegt. In Sachsen-Anhalt werden diese Aufgaben vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Einen Einblick in die tägliche Arbeit der Aufsichtsbehörde gewähren die Tätigkeitsberichte , welche alle 2 Jahre veröffentlicht werden. Die Aufsichtsbehörde überwacht nicht nur die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich, sondern steht den Bürgern und Unternehmen auch beratend zur Seite. Über häufig angefragte Informationen werden daher Merkblätter im Internet bereit gestellt. www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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