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Magdeburg, den 18.09.2008

Kolb: Beratungshilfe nachjustieren!

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/08 Magdeburg, den 19. September 2008 Kolb: Beratungshilfe nachjustieren! Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat heute sich im Bundesrat für ein Nachjustieren der Regelungen zur Beratungshilfe stark gemacht. ¿Das Gesetz wird den Anforderungen an eine moderne Justiz nicht mehr gerecht. Wir wollen Strukturschwächen im Verfahren beseitigen¿, sagte sie. Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen zumutbaren Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten für diese Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56 Millionen im Jahr 2007. Die Ausgaben pro bewilligten Antrag verdoppelten sich von 55,02 Euro auf 106,85 Euro. Neben der steigenden Zahl von Anträgen sind Schwächen im Bewilligungsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsanwendung bei den Amtsgerichten Grund für den Kostenanstieg. Hier setzt die Bundesratsinitiative an. So sollen die Amtsgerichte künftig z.B. Listen vorhalten müssen, die genau darüber informieren, bei welchen Stellen kostenlose Beratungen für Rechtsuchende möglich sind. Kolb: ¿Es soll weiterhin uneingeschränkt Hilfe gewährleistet werden, so einkommensschwache Bürger rechtlichen Rat und anwaltliche Vertretung brauchen. Der Gesetzentwurf richtet sich aber auch gegen Missbrauch. Er ist ausgewogen und passt die lückenhaften Regelungen an die Bedingungen einer modernen Justiz an.¿ Hintergrund Wer erhält Beratungshilfe? Wer sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in einer Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt beraten lassen will, aber die Anwaltskosten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Maßgebend sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags auf Beratungshilfe. Das Amtsgericht am Wohnort prüft dann, ob es selbst helfen kann, oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt. Gibt es die nicht, stellt es einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem sich der Bürger an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann.  Im Jahr 2000 waren 23.500 Anträge auf Beratungshilfe eingegangen, 2005 bereits über 42.500, 2007 waren es 48.309. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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