: 59
Magdeburg, den 18.09.2008

Verantwortlichkeiten werden aufgeklärt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/08 Magdeburg, den 19. September 2008 Verantwortlichkeiten werden aufgeklärt Magdeburg (MJ). Verantwortlichkeiten und mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Beschaffung und Nutzung der Videotechnik im Justizzentrum Magdeburg werden auf Veranlassung des Justizministeriums  durch ein so genanntes Verwaltungsermittlungsverfahren geklärt. Das Ministerium hat das Amtsgericht Magdeburg heute über das Oberlandesgericht mit der entsprechenden Untersuchung beauftragt. Das Amtsgericht wurde angewiesen aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass Kameras angeschafft wurden, die auch die Aufzeichnung akustischer Signale ermöglichen. Geklärt werden soll auch, ob es in dienstrechtlich erheblichem Maße persönliches Verschulden einzelner Mitarbeiter gibt. Das Amtsgericht ist als so genannte hausverwaltende Behörde im Justizzentrum zuständig für entsprechende Fragen. Nach Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz am Einsatz der Sicherheitstechnik im Justizzentrum hatte sich das Justizministerium eingeschaltet und zunächst umgehend veranlasst, dass die Sicherheitstechnik neu eingestellt wurde. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des Justizzentrums zum Breiten Weg, die zuvor auch Teile des Gehwegs erfasst hatte, wurde am Montag durch eine Fachfirma verengt, die Aufzeichnungszeit der Bilder auf maximal drei Tage verkürzt, die Möglichkeit akustischer Aufzeichnungen wurde dauerhaft unterbunden. Datenschutz sei ein sehr sensibles Gut, so Justizstaatssekretär Burkhard Lischka. ¿Die Sofortmaßnahmen sind umgesetzt. Jetzt werden die Verantwortlichkeiten im Justizzentrum umfassend aufgeklärt. Dabei wird auch zu beantworten sein, warum der Einsatz der Anlage nicht früher unter Datenschutz-Aspekten geprüft wurde.¿ Lischka betonte, die Überprüfung der Situation in den anderen Gerichten des Landes habe bestätigt, dass das Justizzentrum Magdeburg als einziges über Videotechnik mit akustischer Aufzeichnungsmöglichkeit verfügte. Bilddaten von Videoanlagen dürften maximal drei Tage aufgezeichnet und nur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Hintergrund: Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30 Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung