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Magdeburg, den 21.09.2008

Saalekreis erhält über 400.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 238/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 238/08 Magdeburg, den 22. September 2008 Saalekreis erhält über 400.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen Zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen wurde dem Saalekreis durch das Innenministerium die Gesamtsumme von 412.764,39 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Die Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der Landes­politik. Da der Bund diese Bauvorhaben fördere, wenn die Kommunen 25 % der Kosten selbst tragen, sei es für das Land wichtig, die Kommunen zu unterstützen, falls sie diesen Betrag nicht aus eigener Kraft aufbringen können.¿ Mit dieser Finanzhilfe werden im Saalekreis folgende Bauvor­haben ermöglicht: ¿ Ausbau der Kreisstraße 2180, Tollwitz-Ragwitz-Zöllschen, Ortsdurchfahrt Ragwitz (221.899,58 Euro), ¿ Ausbau der Kreisstraße 2129, Ortsdurchfahrt Höhnstedt (144.047,48 Euro), ¿ Aus- und Umbau der Kreisstraße 2139, Ortsdurchfahrt Landsberg, Merseburger Straße (46.817,33 Euro). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbes­serung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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