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Magdeburg, den 22.09.2008

Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit der Europawahl

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 463/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 463/08 Magdeburg, den 23. September 2008 Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit der Europawahl Die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen in Sachsen-Anhalt finden am Sonntag, 7. Juni 2009, gemeinsam mit der Europawahl statt. Das beschloss die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung. ¿Damit haben wir die kostengünstigste, effizienteste und für die Städte und Gemeinden am leichtesten zu handhabende Lösung gewählt¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. Die Wahlzeit ist, wie bei den bisherigen Kommunalwahlen auch, auf 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt. Die derzeit laufende Wahlperiode einer Vielzahl der Stadt- und Gemeinderäte endet am 30. Juni 2009. Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlperiode erfolgen. Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang: ¿Damit ist von den allgemeinen Neuwahlen 2009 die überwiegende Anzahl der Gemeinden einschließlich der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg erfasst. Zu wählen sind auch die Kreistage des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises Stendal, da sie anders als die übrigen neun Landkreise nicht von der Kreisgebietsreform betroffen waren und deshalb nicht an den Kreistagswahlen im Jahre 2007 teilgenommen haben.¿ Besonderheiten kann es in einigen Fällen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform geben, sofern die Gebietsänderungsverträge rechtzeitig im Januar 2009 vorliegen und darin die entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden: · Wo größere Gemeinden spätestens zum 1. Juli 2009 gebildet werden, kann bereits am 7. Juni 2009 für die neue Struktur gewählt werden. · Wird die Bildung einer Einheitsgemeinde für einen späteren Zeitpunkt, spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, findet am 7. Juni 2009 eine Neuwahl des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde statt, der dann in der Einheitsgemeinde als Ortschaftsrat weiter fungieren kann. · Wird die Bildung der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde für einen späteren Zeitpunkt, spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, kann die Amtszeit des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden. Da sich Parteien und Wählergruppen bereits jetzt auf die Wahl vorbereiten und aus wahlorganisatorischer Sicht frühzeitig Klarheit über den konkreten Wahltag bestehen muss, war die Bestimmung des Wahltermins jetzt erforderlich. Hövelmann: ¿Damit werden rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorbereitungen auf kommunaler Ebene und für die künftigen Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht.¿ ¿Die zeitgleiche Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament ist aus Kosten- und aus organisatorischen Gründen sinnvoll¿, schätzte Dr. Klang ein. Die Zusammenlegung auf einen einheitlichen Wahltermin bedeutet für die Wahlorgane, die örtlichen Verwaltungen und Vertretungen einen geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand, da große Teile der Wahlvorbereitung in einheitlichen Arbeitsgängen erledigt werden können. Darüber hinaus soll sich ein gemeinsamer Wahltermin positiv auf die Wahlbeteiligungen auswirken. Die Grundlage dafür wurde bereits 1998 mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen geschaffen. Zur Gewährleistung einer frühzeitigen gründlichen Vorbereitung und eines reibungslosen Ablaufs der Kommunalwahlen 2009 finden bereits seit geraumer Zeit Besprechungen des Landeswahlleiters mit den Kreiswahlleitern statt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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