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Magdeburg, den 28.09.2008

Innenstaatssekretär Erben übergibt Zuwendungsbescheid an Landkreis Mansfeld-Südharz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 244/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 244/08 Magdeburg, den 29. September 2008 Innenstaatssekretär Erben übergibt Zuwendungsbescheid an Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung digitaler Alarmierungstechnik bei der Feuerwehr Innenstaatssekretär Rüdiger Erben wird am Dienstag, 30. September 2008, 16.00 Uhr, Landratsamt, R.-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen, dem Landkreis Mansfeld-Südharz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 288.500 Euro übergeben. Das Geld stammt aus einem Sonderetat in Höhe von 2,5 Millionen, die das Land den Kommunen und Gemeinden bereitstellt hat, um die Feuerweh­ren von analoger auf digitale Alarmierungstechnik flächen­deckend im Land umzurüsten. Im Landkreis Mansfeld-Südharz werden mit diesem Geld 863 digitale Funkalarmempfänger und 97 Sirenensteuerempfänger beschafft. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen! Hintergrundinformation Digitale Funkalarmempfänger besitzen gegenüber ihren analogen Vorgängern mehrere Vorteile: Die Alarmierungszeit verkürzt sich wesentlich und bereits mit der Alarmierung kann eine mit einer SMS vergleichbare Kurzmitteilung mit genauen Einsatzdaten empfangen werden. So ist auch eine umfangreichere Übertragung größerer Textmitteilungen oder genauer Einsatzindikationen möglich. Darüber hinaus ist bei Verwendung analoger Alarmfunkempfänger für den Zeitpunkt der Alarmierung das normale Funknetz, über welches auch der Sprachfunk statt­findet, belegt und nicht nutzbar. Dies ist insbesondere bei Einsatzlagen kritisch, bei denen mehrere Feuerwehren alarmiert werden müssen. Im Gegensatz dazu werden digitale Funkmeldeempfänger auf einem eigenen Kanal betrieben, so dass der Sprechfunk nicht beeinträchtigt ist. Eine weitere Verbesserung stellt bei der digitalen Alarmierungstechnik die soge­nannte Heimatnetzkennung dar, d. h. dass es der Einsatzkraft angezeigt wird, wann sie sich außerhalb des Alarmierungsbereiches befindet. Analogtechnik verfügt über dieses Merkmal nicht. Befindet sich eine Einsatzkraft mit analogem Funkalarm­empfänger zu weit weg von der zentralen Leitstelle oder an einem Ort ohne Funkempfang (z. B. Tunnel, Stahlgebäude), kann der Alarm beim Empfänger nicht ausgelöst werden und die Person erfährt selbst im Nachgang nichts über diesen fehlgeschlagenen Versuch. Zu den digitalen Funkalarmempfängern werden die Sirenensteuerempfänger ebenfalls in das digitale Alarmierungsnetz integriert. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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