Verhandlungen zur Prozesskostenhilfe gescheitert
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Magdeburg, den 26. September 2008 Verhandlungen zur Prozesskostenhilfe gescheitert Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka hat das Scheitern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Prozesskostenhilfe kritisiert. Für diese Legislaturperiode sei eine große Chance vertan. ¿Wir haben es nicht geschafft, sinnvolle Reformen endlich durchzusetzen¿, so Lischka, der Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Vertreter des Bundestages hätten sich verweigert, das Prinzip ¿Wer Raten zahlen kann, erhält Prozesskostenhilfe nur als Darlehen und nicht als verlorener Zuschuss¿ umzusetzen. Das ist aus Sicht Lischkas besonders befremdlich, weil Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erst in diesen Tagen anlässlich des Deutschen Juristentages in Erfurt von den Ländern gefordert hatte, mehr Geld in die Justiz zu investieren. ¿Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen haben dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, wozu auch die Prozesskostenhilfe gehört, innerhalb von gut zehn Jahren fast verdreifacht haben¿, so Lischka. ¿Dies Geld fehlt uns in anderen Bereichen der Justiz. Teile des Bundestages sind offensichtlich nicht bereit, hier überfällige Korrekturen einzuleiten.¿ Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe (PKH) garantieren, dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat. Wer die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. ¿Allerdings treibt hier ein wichtiges Gesetz Blüten¿, so Lischka. In Sachsen-Anhalt zahle das Land inzwischen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für zwei von drei Scheidungen. In 67 Prozent aller Fälle werde für Familienrechtsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist. Hintergrund: Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Die Kosten dafür trägt die Landeskasse. Sie sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In Sachsen-Anhalt stiegen die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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