Kirchensteuergesetz soll geändert werden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 484/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 484/08 Magdeburg, den 30. September 2008 Kirchensteuergesetz soll geändert werden Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen seien durch das ab 2009 geltende neue Verfahren bei der Besteuerung von Kapitalerträgen erforderlich geworden, teilte Finanzminister Bullerjahn im Anschluss an die Sitzung mit. Künftig werde die auf Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich von den Kapitalgläubigern (z.B. Banken und Sparkassen) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die so besteuerten Kapitalerträge müssten nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden; daher werde die Steuer auch als Abgeltungsteuer bezeichnet. Die mit der Einführung der Abgeltungsteuer angestrebte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitaleinkünften setze jedoch voraus, dass auch eine auf die Abgeltungssteuer eventuell zu erhebende Kirchensteuer von den Kapitalgläubigern einbehalten werden könne. Mit der Änderung des Kirchensteuergesetzes sollen die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Finanzminister Bullerjahn wies ferner darauf hin, dass entsprechende Änderungen auch von den anderen Bundesländern an ihren jeweiligen Landeskirchensteuergesetzen vorgenommen würden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet. Zur Information: Kirchensteuer wird auf der Grundlage von Kirchensteuergesetzen erhoben, die von den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesländer zu erlassen sind. Besteuert wird die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft. In Sachsen-Anhalt wird Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent der Einkommensteuer erhoben. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen, ihre Einnahmen stehen jedoch den Kirchen zu. Sie dienen den verschiedenen steuererhebungsberechtigten Kirchen zur Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben. Die Abgeltungsteuer wird zum 01.01.2009 eingeführt. Sie ist eine Quellensteuer mit einem einheitlichen Steuersatz (25 Prozent) auf alle Kapitalerträge. Dieser Steuersatz ist unabhängig vom Persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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