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Halle (Saale), den 08.10.2008

Außergerichtliches Vergleichsangebot von Halang unbrauchbar

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 103/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 103/08 Halle (Saale), den 29. September 2008 Außergerichtliches Vergleichsangebot von Halang unbrauchbar Gerichtsverhandlung auf Anfang November terminiert Die Gerichtsverhandlung zum strittigen Bauabschnitt 13.3 der B6n ist auf den 5. November terminiert. Das teilte das zuständige Bundesverwaltungsgericht den beteiligten Parteien mit. ¿Mit der Verhandlung verknüpfen wir unsere Hoffnung und die vieler betroffener Anlieger, Autofahrer und Unternehmen, dass das letzte Teilstück der B6n nun schnellstmöglich gebaut werden kann.¿, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach gestern. Der Bürgermeister der Gemeinde Ilberstedt Roland Halang fordert für eine derzeit unbebaute Fläche einen höheren und längeren Lärmschutz als nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes rechtlich zulässig ist und sorgt damit seit über einem Jahr für einen Baustopp auf der B6n. Vor zwei Wochen erfuhren das für die Planfeststellung zuständige Landesverwaltungsamt und der Landesbetrieb Bau als Bauträger und Antragsteller des Bauprojektes B6n über die örtliche Presse von einem angeblichen Kompromissangebot des Bürgermeisters von Ilberstedt. Viele lärmgeplagte Anlieger, gestresste Autofahrer, benachteiligte Unternehmen und die betroffenen Behörden schöpften mit der Zeitungsmeldung erneut Hoffnung, dass der Baustopp nun ein schnelles Ende finden wird. ¿Doch bei näherer Betrachtung entpuppte sich das so genannte Vergleichsangebot als Mogelpackung. Es ist uns vollkommen verständlich, dass der Landesbetrieb Bau auf dieses Angebot nicht eingehen kann. Das hat alle Beteiligten verärgert, denn wurde hier doch tausenden Autofahrern und Unternehmen suggeriert, dass durch Einsicht des Bürgermeisters Halang die derzeit unsägliche Verkehrssituation zwischen Güsten, Ilberstedt und dem Anschluss an die A 14 bald der Vergangenheit angehören wird.¿,  so Leimbach. Tatsächlich unterscheidet sich der so genannte Kompromissvorschlag Halangs nicht wirklich von seiner ursprünglichen Forderung. ¿Das ist so, als würde jemand statt 1000 Euro nun zwei mal 500 Euro verlangen.¿, so Leimbach abschließend. Aus diesem Grund sah der Landesbetrieb Bau keine weitere Veranlassung, mit der Gemeinde Ilberstedt diese Problematik zu besprechen. Der Landesbetrieb Bau und das Landesverwaltungsamt sind sicher, dass nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Anfang November einen neuen Impuls in Richtung Weiterbau geben wird.   Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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