Baurecht für Ortsumgehung Quedlinburg jetzt komplett erteilt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/08 Halle (Saale), den 30. September 2008 Baurecht für Ortsumgehung Quedlinburg jetzt komplett erteilt Das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Bau der Ortsumgehung Quedlinburg (2. und 3. Teilabschnitt) ist abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat dem Landesbetrieb Bau (LBB), Niederlassung West, jetzt das entsprechende Baurecht erteilt. Bereits im Januar des vergangenen Jahres war dem LBB der Planfeststellungsbeschluss für den 1. Teil der neuen Ortsumgehung übergeben worden. Dieser Teil beginnt an der Landesstraße L 66 nordöstlich der Stadt Quedlinburg, führt in südliche Richtung über die B 6 (alt) und weiter in südwestliche Richtung bis zur Landesstraße L 242. Die jetzt planfestgestellte Verlängerung, Teilabschnitt 2, schließt nördlich-östlich von Quarmbeck an den Teilabschnitt 1 an und verläuft zwischen den Landesstraßen L 242 und L 239, kreuzt hier die Bahnstrecke Frose ¿ Quedlinburg und führt als Teilabschnitt 3 bis zur L 92. Die Gesamtlänge des Teilabschnittes 2 beträgt ca. 2,4 km, einschließlich der Anschlussbereiche. Außerdem werden bestehende Einmündungen, Radwege und Grundstückszufahrten angepasst und ein Brückenbauwerk zur Querung des Quarmbaches hergestellt. Auf der Westseite der L 239 wird ein neuer straßenbegleitender Radweg vom Bahnübergang bis zur Querung des vorhandenen Radweges R 1 mit der L 239 geführt. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden in Kürze öffentlich ausgelegt und können zu den ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten bei der Stadt Quedlinburg und in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode-Harz zwei Wochen lang eingesehen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die ortsübliche Bekanntmachung verwiesen. Hintergrund: Der Straßenverkehr von Nord-Süd erfolgt zurzeit durch den Kernbereich der Stadt Quedlinburg. Auf Grund der schon jetzt unzureichenden Verkehrsabläufe, infolge von völlig überlasteten Straßen, kommt es zu dauerhaften Staubildungen und damit zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner der Stadt Quedlinburg. Die Ortsdurchfahrt Quedlinburg ist den erheblich zunehmenden Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen. Mit der Inbetriebnahme der B 6n im Norden der Stadt ist der Verkehrsstrom auf der L 66 angewachsen. Die Fertigstellung der Ortsumgehung Quedlinburg wird die Stadt entlasten und eine flüssige Verkehrsverbindung nach Thale ermöglichen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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