Innenminister kündigt Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht an Hövelmann: ?Schwule und Lesben dürfen auch im Beamtenrecht nicht diskriminiert werden?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 259/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 259/08 Magdeburg, den 9. Oktober 2008 Innenminister kündigt Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht an Hövelmann: ¿Schwule und Lesben dürfen auch im Beamtenrecht nicht diskriminiert werden¿ In der heutigen Landtagsdebatte zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner mit Verheirateten insbesondere im Beamtenrecht erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿,Die Würde des Menschen ist unantastbar`, heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Dies verlangt Achtung für jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität. Und diese Wertung des Grundgesetzes ist natürlich auch Ausgangspunkt unserer heutigen Aussprache über die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Sachsen-Anhalt. In den vergangenen Jahrzehnten hat es große Veränderungen für Lesben und Schwule gegeben. Die Abschaffung des § 175 StGB im Jahre 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR und die Diskussion um die ,Homo-Ehe` haben in der Gesellschaft eine positive Grundstimmung für Lesben und Schwule geschaffen. Das im Jahre 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz bildet einen wichtigen Schritt zur Normalisierung lesbischen und schwulen Lebens. Die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen auch hier in Sachsen-Anhalt ist heute viel mehr als in der Vergangenheit bereit, einen Menschen in seiner sexuellen Identität zu akzeptieren. In Sachsen-Anhalt unternehmen wir nun vor diesem Hintergrund den Anlauf, diese richtige gesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Toleranz im Rahmen unserer Gesetzgebungszuständigkeit ebenfalls nachzuvollziehen. Wir wollen Gleichstellungsgebot und Benachteiligungsverbot mit Leben erfüllen: im Beamtenrecht: Im finanziellen Dienstrecht sind die Besoldung, Versorgung und Beihilfe betroffen. In allen diesen Bereichen sind im Ministerium der Finanzen bereits Regelungsentwürfe erarbeitet worden. Eine Kabinettsbefassung wird noch in diesem Jahr angestrebt. Damit ist gesichert, dass im Rahmen einer Überarbeitung des Besoldungsrechts auch die Gleichstellung im Jahr 2010 in Kraft treten kann. Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung ist zeitgleich mit der Besoldungsnovelle eine Vorschaltregelung vorgesehen. Die Gleichstellung der Beihilfe ist in dem Referentenentwurf zur Neufassung des Landesbeamtengesetzes enthalten. Hier strebe ich an, dass dieses Gesetz bereits zum 1. April 2009 im zeitlichen Gleichklang mit dem Beamtenstatusgesetz des Bundes verabschiedet wird. Damit würde die Gleichstellung in der Beihilfe sogar zeitlich früher in Kraft treten als in der Besoldung und in der Versorgung. im übrigen Landesrecht: Der Lesben- und Schwulenverband hat in einem Schreiben an mich dreizehn Gesetze sowie Verordnungen aufgezählt, die nach seiner Auffassung Anpassungsbedarf im Sinne einer Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften enthalten. Ich bin guten Mutes, dass wir uns bis zum 31. Dezember 2009 ¿ wie gewünscht ¿ einen Überblick über die zu regelnde Materie verschafft haben und dem Landtag rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode den Entwurf eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes vorlegen. So wichtig ein solches Gesetz auch ist, möchte ich dennoch abschließend darauf hinweisen, dass eine größere rechtliche Gleichstellung vielfach nichts an bestehender Diskriminierung wird ändern können. Für die Betroffenen bestehen immer noch Schwierigkeiten, ihr ,Anderssein` an jeder Stelle, auch am Arbeitsplatz, offen zu leben. Gesetze ändern hieran erst einmal nichts. Deshalb ist die rechtliche Gleichstellung von Landesbediensteten nur ein Schritt. Wichtiger fast noch ist, die tägliche Arbeit nicht nur an einer Verwaltungskultur, sondern an einer Kultur insgesamt in unserem Land, die Lesben und Schwule ihr Leben selbstverständlich leben lässt. Unser Ziel muss sein, dass auch ohne gesetzliche Regelungen begriffen wird, dass eine Gesellschaft verarmt, wenn sie Menschen ¿ egal aus welchem Grunde auch immer ¿ ausgrenzt.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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