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Halle (Saale), den 08.10.2008

Landesverwaltungsamt erkennt ?Bürgerstiftung für Eilsleben? an

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Halle (Saale), den 26. September 2008 Landesverwaltungsamt erkennt ¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an Heute übergab die Leiterin des Referates Stiftungen im Landesverwaltungsamt, Marion Roscher, im Eilslebener Rathaus die Urkunde über die Anerkennung der ¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an einen Vertreter des Stifter-Unternehmens PROKON Energy Systeme aus Itzehoe im Beisein von Bürgern und Vertretern der Stadt Eilsleben bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller im Landkreis Börde. Die Firma PROKON Energy Systeme hat diese Stiftung am 10. Juni 2008 errichtet und mit einem Grundstockvermögen von mehreren Hunderttausend Euro ausgestattet. Insofern ist sie keine reine Bürgerstiftung, welche im Normalfall auf der Grundlage von Geldsammlungen von Bürgern und Institutionen eines Ortes errichtet wird. Die Bürgerstiftung für Eilsleben soll Instrument bürgerschaftlichen Engagements, Ausdruck der Stärke und des Wachstums der Bürgergesellschaft in Eilsleben sein. Sie fördert vor allem soziale und kulturelle Anliegen, die den Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen, und soll so zur Verbesserung der Lebensqualität in Eilsleben beitragen.   Dabei ist sie auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch persönliches und finanzielles Engagement angewiesen. Sie möchte das kommunale Angebot ergänzen und mit modellhaften Initiativen Innovationen auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie gemeinnützige Vorhaben und führt selbst eigene Projekte durch. Die Stiftung hat das Ziel, durch die Förderung der Einwohner und Vereine in Eilsleben die örtliche Verbundenheit, das Wirken der Vereine und das soziale Gefüge in Eilsleben langfristig zu unterstützen. (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von a) Kunst- und Kultur, b) der Heimatkunde- und pflege sowie des Brauchtums; c) des Natur-, Umwelt- und Denkmalschutzes, d) der Wissenschaft und Forschung, e) der Bildung und Erziehung, f) des Sports, g) der Kinder- und Jugendhilfe und h) der Senioren- und Altenhilfe in der Gemeinde Eilsleben. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in den oben genannten Bereichen beispielsweise durch: 1. Finanzielle Unterstützung von Körperschaften, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, 2. Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, 3. Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und den Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern sowie das Einwerben von Mitteln für die Stiftung. 4. die Durchführung von Vorträgen, Bildungsprojekten und anderen Veranstaltungen, wenn sie der Erfüllung der in der Präambel genannten Zielsetzungen dienen, 5. die Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen., 6. Aktionen und Projekte für junge und alte Menschen, die der Erholung und der Befriedigung kultureller und sozialer Bedürfnisse dieser Zielgruppe dienen. 7. die Förderung oder Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, 8. Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen oder durch Vergabe von Zuschüssen für die Pflege von Objekten fremder Eigentümer, die von der Denkmalschutzbehörde als Baudenkmäler anerkannt sind. (3) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. (4) Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. (5) Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde Eilsleben im Sinne der entsprechenden Gemeindeordnung gehören. Diese neue Stiftung wird als 206. Stiftung in das Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, das beim Landesverwaltungsamt geführt wird, eingetragen. Im Landkreis Börde bestehen derzeit 10 selbständige Stiftungen des Privatrechts. Es bestehen jedoch derzeit auch weitere Initiativen zur Errichtung von Stiftungen im Landkreis Börde so z.B. in den Gemeinden Barleben, Meseberg oder in Loitsche. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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