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Magdeburg, den 09.10.2008

Kolb: Bessere Regeln für Beratungshilfe

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/08 Magdeburg, den 10. Oktober 2008 Kolb: Bessere Regeln für Beratungshilfe Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es als wichtigen Schritt bezeichnet, dass sich der Bundesrat heute mit breiter Mehrheit für Änderungen der Regelungen zur Beratungshilfe ausgesprochen hat.  Kolb: ¿An einer grundlegenden Reform des Beratungshilferechts führt kein Weg vorbei. Die Länder wollen ein neues Beratungshilferecht. Sie brauchen es, um bei der Gewährleistung des Rechtsschutzes auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben und die Interessen aller Bürger gleichermaßen zu wahren.¿ Beratungshilfe erleichtere hilfsbedürftigen Bürgern den Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Daran werde nicht gerüttelt. ¿Es wird weiterhin uneingeschränkt Hilfe gewährleistet werden, wenn einkommensschwache Bürger rechtlichen Rat und anwaltliche Vertretung brauchen.¿ Das Gesetz werde den Erfordernissen der modernen Justiz angepasst, Strukturschwächen würden beseitigt, es werde weniger Möglichkeiten für Missbrauch geben. Kolb: ¿Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung.¿ Hintergrund: Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen zumutbaren Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten für diese Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56 Millionen im Jahr 2007. Die Ausgaben pro bewilligten Antrag verdoppelten sich von 55,02 Euro auf 106,85 Euro. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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