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Halle (Saale), den 12.10.2008

Raumordnungsverfahren für ?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 109/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 109/08 Halle (Saale), den 13. Oktober 2008 Raumordnungsverfahren für ?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat im September das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ?Erdgastransportleitung MET- Mitteleuropäische Transversale, Abschnitt Sachsen-Anhalt?   auf Antrag des Vorhabenträgers RWE  Energy AG eingeleitet. RWE beabsichtigt den Bau einer kapazitätsstarken Erdgastransportleitung, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Verbindung von den russischen Gasfeldern zum bestehenden Versorgungsnetz in Mittel- und Westeuropa herstellt. Die geplante Erdgastransportleitung soll an das vorhandene Transitsystem in Tschechien anschließen und verläuft von Sachsen bis nach Nordrhein-Westfalen und weiter bis Belgien und in die Niederlande, um dort an bestehende Transportsysteme anzuschließen.  Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat am 21. Februar 2008 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden. Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die geplante Erdgastransportleitung berührt werden könnten, beteiligt. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen und der Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin. Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist März 2009. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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