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Magdeburg, den 13.10.2008

Kabinett beschließt Entwurf für neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 516/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 516/08 Magdeburg, den 14. Oktober 2008 Kabinett beschließt Entwurf für neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf für ein neues Spielbankgesetz beschlossen. ¿Wie in allen anderen Ländern geht das Spielbankenrecht im Land Sachsen-Anhalt davon aus, dass der Betrieb einer Spielbank kein ,normales`, erlaubtes Gewerbe, sondern eine grundsätzlich verbotene und strafbewährte Tätigkeit ist, die nur im Einzelfall aufgrund einer besonderen Zulassung erlaubt werden kann¿, erläuterte der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Die Zulassung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen.¿ Unter diesen Rahmenbedingungen dient der Gesetzentwurf auch dazu, die Voraussetzungen für die Ausschreibung von Spielbankzulassungen zu schaffen. Bereits durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist durch Änderung des Spielbankgesetzes grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet worden, Anteile der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH zu veräußern. Erben: ¿Es sind jedoch weitere gesetzliche Regelungen erforderlich, die unter Berücksichtigung einer möglichen Veräußerung eine ausreichende Überwachung der Spielbankbetriebe ermöglichen.¿ Erforderlich sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gesetzliche Regelungen, nach welchen Kriterien die Auswahl unter Bewerbern getroffen wird, die gleichermaßen den Anforderungen an eine gesetzliche Auswahlentscheidung genügen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen des Abgabenkonzeptes. Die Spielbanken sind ¿ unabhängig von ihrer Rechtsform und Trägerschaft ¿ kurz- und mittelfristig nicht in der Lage, die im geltenden Spielbankgesetz vorgesehenen Abgaben (Spielbankabgabe und Zusatzabgabe) in Höhe von 70 Prozent des Bruttospielertrages zu erwirtschaften. Das Konzept wird deshalb an die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Spielbanken angepasst. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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