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Magdeburg, den 21.10.2008

Gesundheitsministerin Kuppe nimmt Gespräche zu Nichtraucherschutz-Novelle auf: Urteil im Interesse des Nichtraucherschutzes zügig umsetzen

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 149/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 149/08 Magdeburg, den 22. Oktober 2008 Gesundheitsministerin Kuppe nimmt Gespräche zu Nichtraucherschutz-Novelle auf: Urteil im Interesse des Nichtraucherschutzes zügig umsetzen Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärt zum Urteil des Verfassungsgerichtes: ¿Die Verfassungsrichter haben klar unterstrichen: Ein konsequenter Nichtraucherschutz ist verfassungskonform. Dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Passivrauchens gebührt ein hoher Stellenwert. Das Verfassungsgericht hat aber auch entschieden, dass bis Ende 2009 die Regelungen für Ein-Raum-Schankwirtschaften und Diskotheken derart verändert werden müssen, dass es gegenüber anderen gastronomischen Einrichtungen keine Benachteiligungen geben kann. Ich werde die Gespräche innerhalb der Landesregierung, mit den Fraktionen im Landtag, dem DEHOGA-Verband und anderen Beteiligten führen. Es gilt, zügig und dennoch besonnen und im Interesse des Nichtraucherschutzes das Urteil umzusetzen. Es darf nicht passieren, dass der grundsätzliche Nichtraucherschutz ausgehöhlt wird. Die Tür darf nicht zuschlagen.¿ Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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