Ministerpräsident Böhmer begrüßt Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die Rundfunkgebührenpflicht"
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 542/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 542/08 Magdeburg, den 23. Oktober 2008 Ministerpräsident Böhmer begrüßt Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die Rundfunkgebührenpflicht" Bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten in Dresden haben medienpolitische Themen breiten Raum eingenommen. 1. Die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zugestimmt, der den Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter konkretisiert. Dazu erklärte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Der Staatsvertrag dient der Umsetzung des sogenannten Beihilfekompromisses, den die Länder im April 2007 mit der EU-Kommission geschlossen haben. Der Staatsvertrag hält ARD, ZDF und Deutschlandradio alle modernen Verbreitungswege offen, auch für Telemedien im Internet oder auf mobilen Geräten. Besonders für die Telemedien wird ein Auftrag festgelegt, der die Angebote der Rundfunkanstalten von privaten Internetangeboten besser abgrenzt, als dies bisher der Fall ist. In einem besonderen Verfahren müssen die Rundfunkanstalten zukünftig unter Beweis stellen, dass neue oder veränderte digitale Angebote einen publizistischen Mehrwert aufweisen und es muss dargelegt werden, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Erst nach Abschluss des Testverfahrens durch die Rechtsaufsicht der Länder können solche neuen oder veränderten Angebote auf Sendung gehen. Für die digitalen Fernsehspartenprogramme bleibt die Zustimmung der Länder allerdings noch so lange offen, bis ARD und ZDF ihre geplanten Programme ¿EinsFestival¿ und ¿ZDF-Familienkanal¿ klarer definiert haben, denn es sollen keine neuen Vollprogramme geschaffen werden. Wichtig ist insofern die Zusage der Rundfunkanstalten, dass die digitalen Angebote keine zusätzlichen Kosten verursachen sollen, sondern aus dem bereits festgesetzten Finanzaufwand der nächsten Gebührenperiode bis 2013 finanziert werden¿. 2. Die Ministerpräsidenten nahmen ferner einen Bericht mit Reformvorschlägen für ein neues Rundfunkgebührenmodell zur Kenntnis. Es ist Absicht der Länder, das geltende Verfahren der Rundfunkgebührenerhebung, dass an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts anknüpft, zu vereinfachen. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion, die bis Ende 2009 abgeschlossen werden soll, steht dabei eine Haushalts- bzw. Betriebsstättenabgabe. Dazu erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Ich halte es für wichtig, dass die Gebührenzahler zukünftig eine klare Rechtsgrundlage für die Rundfunkgebührenpflicht erhalten. Besonders die heutigen Ausnahmeregelungen im Gebührenbefreiungsrecht sind für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar und stellen die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung auf Dauer in Frage. Deswegen ist ein grundsätzlicher Modellwechsel notwendig.¿ 3. Auch die Verteilung des Finanzaufkommens innerhalb der Rundfunkanstalten der ARD wurde von den Ministerpräsidenten debattiert. Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Es ist erforderlich, dass große und kleine ARD-Anstalten eine ausreichende Finanzgrundlage besitzen. Die Verteilung der Gebühren zwischen den Anstalten muss dabei auch auf strukturelle Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen, wie z. B. die demographische Entwicklung in Ostdeutschland, die für den MDR nachteilig ist. Deswegen haben wir die ARD gebeten, die Finanzverteilung innerhalb der ARD zu prüfen und dabei hinsichtlich der kleinen Anstalten in Bremen und im Saarland auch Kooperationen zu berücksichtigen.¿ Ministerpräsident Böhmer verwies darauf, dass sowohl der NDR als auch der MDR gute Beispiele für eine länderübergreifende Kooperation seien. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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