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Magdeburg, den 28.10.2008

Ministerin Kolb: Selbstbestimmung der Patienten achten

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/08 Magdeburg, den 28. Oktober 2008 Ministerin Kolb: Selbstbestimmung der Patienten achten Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat davor gewarnt, die Chance auf die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung zu vergeben. ¿Eine gesetzliche Regelung ist überfällig¿, sagte Kolb. ¿Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und dem Grundsatz der Selbstbestimmung. Sie muss in ein Gesetz münden, das den Betroffenen Sicherheit gibt und ihr Selbstbestimmungsrecht achtet¿, sagte die Ministerin am Rande einer gemeinsamen Fachtagung der Betreuungsvereine und -behörden des Landes Sachsen-Anhalt in Wernigerode. Dem Bundestag lägen zwei Entwürfe vor, die auf die Frage, in welchen Fällen eine Patientenverfügung gelten soll, unterschiedliche Antworten geben. Kolb stellte sich hinter den vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und mehr als 200 Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Sommer eingebrachten Entwurf. Dieser setze zu Recht auf eine größtmögliche Selbstbestimmung der Bürger. Überbürokratisierung dagegen schaffe nur scheinbar zusätzliche Sicherheit, kommentierte Kolb den vor wenigen Tagen von einer Parlamentariergruppe um den  CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach vorgelegten zweiten Gesetzesentwurf zum Thema Patientenverfügung. ¿Wer zu viele Vorbehalte in ein Gesetz formuliert, schafft nicht mehr Rechtssicherheit, sondern vor allem neue Streitfälle und neue Unsicherheit in dieser existenziell wichtigen Frage.¿ Der Bosbach-Entwurf setzt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Schriftlich vorliegende Patientenverfügungen, die ohne vorherige ärztliche Beratung und ohne notarielle Beurkundung verfasst wurden, sollen nur dann Geltung haben, wenn eine tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder der Patient endgültig sein Bewusstsein verloren hat. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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