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Magdeburg, den 28.10.2008

(OVG LSA) Beschwerde des BUND in einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe zurückgewiesen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/08 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/08 Magdeburg, den 28. Oktober 2008 (OVG LSA) Beschwerde des BUND in einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe zurückgewiesen Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 im Nachgang zu einem sog. Schiebebeschluss vom 9. September 2008 (siehe Pressemitteilung des OVG LSA Nr. 013/08) die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte in dem Beschluss den Antrag des BUND auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg die Durchführung von Bauarbeiten zur Befestigung des Uferbereiches der Elbe vorläufig zu untersagen, abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des BUND blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung des Beschlusses ausgeführt, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen oder wasserbaulichen Anlagen die Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes naturschutzrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen haben. Die Behörden sind dabei zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften des Naturschutzrechtes einschließlich des Landesrechtes gebunden. Sie müssen aber weder eine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörden einholen noch sind sie an die Beteiligungsrechte von Vereinen in den naturschutzrechtlichen Fachgesetzen gebunden (Aktenzeichen 2 M 195/08). Niels Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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